BGH zur Verwendung von Bildmotiven eines Wettbewerbers – Rufausnutzung bei vergleichender Werbung häufig unvermeidbar
Mit Urteil vom 28.09.2011, Az. I ZR 48/10 – Teddybär, hat der Bundesgerichtshof in einem Rechtsstreit zwischen einem Druckerhersteller und einem Anbieter von Druckerpatronen entschieden, dass dieser ähnliche Bildmotive auf seinen Patronenverpackungen verwenden darf wie der klagende Druckerhersteller.