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Energieeffizienzklassen mit farbigem Label bei der Werbung für neue Pkw

Heute treten die geänderten Bestimmungen der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraft-stoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung – Pkw-EnVKV) in Kraft. Kernelement der Änderung sind die CO2-Effizenzklassen verbunden mit einer farbigen Energieeffizienzskala, ähnlich der bei den Haushaltsgeräten, die ab jetzt zusätzlich zum Kraftstoffverbrauch (= l/100 km bei Benzin/Diesel bzw. kg/100 km bei Gas) und den CO2-Emissionen von Fahrzeugherstellern

Irreführende Werbung eines Internet-Brillenhändlers aus Schleswig-Holstein für augenoptische Leistungen gestoppt

Die Werbung eines Internet-Brillenhändlers aus Schleswig-Holstein mit der Aussage „Abstriche bei der Qualität oder dem Service müssen natürlich nicht befürchtet werden, da alle Gläser von Augenoptikern in Schleswig-Holstein eingeschliffen werden…“ konnte von der Wettbewerbszentrale außergerichtlich im Wege der Abmahnung erfolgreich unterbunden werden.

OLG Nürnberg hält Bezeichnung „Bio-Mineralwasser“ für zulässig, das Biosiegel weiter für irreführend

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat im Streit um das Bio-Mineralwasser mit Urteil vom 15.11.2011, Az. 3 U 354/11 entschieden, dass die Verwendung des auf der Flasche angebrachten Bio-Siegels eine Nachahmung des amtlichen Bio-Siegels darstellt, die Verwendung der Bezeichnung „Bio-Mineralwasser“ als solche jedoch nicht irreführend ist.

Kfz-Anhänger „Made in Germany“

Auch in der Kfz- und Zuliefer-Branche übt die Werbeaussage „Made in Germany“ einen großen Reiz aus. So hat ein Unternehmen verschiedene Prospektmaterialien in Umlauf gebracht, die mit nachstehenden Werbeaussagen

NEUE DIMENSIONEN
NEUE TECHNOLOGIE
NEUE HORIZONTE

Neues Produktsicherheitsgesetz

Am 11. November 2011 ist das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es tritt am 01. Dezember 2011 in Kraft und löst das bisherige Geräte- u. Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ab.

Das ProdSG will insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Marktüberwachung und Zollbehörden intensivieren,

Versicherungsvermittler unterliegen nicht der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Ein Versicherungsvermittler aus Norddeutschland, der sich auf die Vermittlung von Versicherungen für Motor- und Segelyachten spezialisiert hat, bewarb die von ihm angebotenen Vermittlungsleistungen im Impressum seines Internetauftrittes damit, dass die von ihm angebotenen Dienstleistungen, aber auch seine Tätigkeit der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterlägen. Diese Angabe, mit der das Unternehmen um das Vertrauen potentieller Kunden warb, entspricht nicht den Tatsachen, weil tatsächlich die BaFin eine solche Aufsicht über Versicherungsvermittler tatsächlich nicht durchführt.

Firmenangabe in Zeitungsanzeige

Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 20.10.2011, Az. 29 U 2357/11 das Urteil des Landgerichts München I vom 24.05.2011, Az. 1 HK O 1551/11 bestätigt, wonach Autohäuser bei der Werbung für Kraftfahrzeuge die Firmierung gemäß Handelsregistereintragung angeben müssen, wenn sie Fahrzeuge unter Angabe der Modellbezeichnung, von Ausstattungsmerkmalen und des Preises bewerben.

Werbung mit einer nicht mehr existenten Bestellung

Das Landgericht Bonn hat mit Urteil vom 30.09.2011, Az. 16 O 104/10 entschieden, dass die Angaben

„Bis 31.12.2009 ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden bei der IHK …“

sowie

„Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK … für Schäden an Gebäuden“

gegen die §§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG sowie die einschlägigen Regelungen der Sachverständigenordnung der Bestellungskörperschaft i.V.m. § 4 Nr. 11 UWG verstoßen, weil diese Werbeaussagen irreführend sind und mit dem Erlöschen der Bestellung hierfür nicht mehr geworben werden darf.

Am 07.11.11 tritt die europäische Textilkennzeichnungsverordnung in Kraft

Die europäische Textilkennzeichnungsverordnung ist am 18. Oktober 2011 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und tritt am 07. November 2011 in Kraft. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat. Zu finden ist diese Verordnung hier >>. Die inhaltlichen Änderungen im Vergleich zum bisherigen deutschen Textilkennzeichnungsgesetz sind gering. So entfällt z. B. die Kennzeichnungspflicht für Matratzenteile

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