„Fitness-Anlage des Jahres!“ – Wem gebührt die Auszeichnung?
Die Wettbewerbszentrale erreichten Beschwerden, dass mehrere Fitness-Studios mit der Aussage „Fitness-Anlage des Jahres!“ ihren werblichen Auftritt im Rahmen einer Internet-Präsentation gestaltet hatten. So hieß es in einer Darstellung wie folgt:
„Das Beratungsunternehmen MC Consult GmbH hatte im vergangenen
Jahr bundesweit eine Studie zur Ermittlung der Fachkompetenz,
Beratungs- und Betreuungsleistung sowie zur Servicequalität durchgeführt.