Verwendung nicht in Deutschland klassifizierter Hotelsterne wettbewerbswidrig
In einem aktuellen Fall der Wettbewerbszentrale hat das LG Berlin (Beschluss vom 05. 01. 2012 Az. 52 O 4/12) einer Hotelkette untersagt, in der Bundesrepublik Deutschland mit Hinweisen auf eine Sterneklassifizierung zu werben, sofern dem keine gültige Zertifizierung nach Maßgabe der deutschen Hotelklassifizierung zugrunde liegt.