Gesetz gegen Kostenfallen im Internet verabschiedet
Am 2. März 2012 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr verabschiedet. Hiernach ist bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher über eine entgeltliche Leistung ein sog. Button vorgesehen, der auf die Entgeltlichkeit des Angebots hinweist, sofern die Bestellung über eine Schaltfläche erfolgt.