Home News Seite 163

News

Freier Änderungsvorbehalt in einem Bauträgervertrag ist unwirksam

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 29.05.2009 entschieden, dass die AGB-Klausel „Grundlage der Bauausführung ist diese Baubeschreibung. Änderungen der Bauausführung, der Material- bzw. Baustoffauswahl, soweit sie gleichwertig sind, bleiben vorbehalten“ in einem Bauträgervertrag unwirksam ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 22.12.2011 – VII ZR 120/09 die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof erklärt erneut eine Entgeltklausel einer Sparkasse für unwirksam

Mit Urteil vom 22. Mai 2012 (Az. XI ZR 290/11) hat der Bundesgerichtshof eine Entgeltklausel für die Benachrichtigung des Kunden über die Nichteinlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift auch auf der Grundlage des neuen Zahlungsdiensterechts für unwirksam erklärt.

Die Klausel sah vor, dass für die Unterrichtung über eine berechtigte Ablehnung einer Belastungsbuchung oder die Ablehnung der Einlösung einer Einzugsermächtigung die Sparkasse berechtigt sei, ein im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesenes Entgelt zu berechnen.

Wettbewerbszentrale unterstützt EU- Projekt zu unlauterem Wettbewerb in Ägypten

Auf Einladung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unterstützt die Wettbewerbszentrale ein EU-Projekt unter dem Titel „Reinforcement of the Consumer Protection Framework in Egypt und Upgrading the Capacity of the Consumer Protection Agency“. Das auf eine Laufzeit von 24 Monaten angesetzte Projekt hat das Ziel, die ägyptische Regierung bei ihrem Bemühen zu unterstützen, das gesetzlich verankerte System des Verbraucherschutzes gestützt auf die Erfahrungen aus Deutschland und Europa zu verbessern.

Die Bezeichnung „Park Hotel“ kann irreführend sein

Ein Hotelbetreiber führte in Freiburg sein Unternehmen unter der Bezeichnung „Park Hotel Stadt Freiburg“. Dieses Hotel liegt in einem gewerblich genutzten Umfeld zwischen Bahn und einer stark befahrenen innerstädtischen Verbindungsstraße. Ein Mitbewerber (Kläger) betreibt ebenfalls ein Hotel, und zwar seit Jahrzehnten unter der Bezeichnung „Parkhotel Post“.

Verstoß gegen die DL-InfoVO durch Abschluss eines Werbevertrages ohne Nennung des Gesamtpreises

An die Zentrale waren verschiedene Beschwerden über ein Unternehmen herangetragen worden, das für den Abschluss von Werbeverträgen wirbt. Dabei sollten die Unternehmen, bei denen es sich schwerpunktmäßig um Handwerksunternehmen sowie kleine Händler handelte, Werbeflächen an Einkaufswagen anmieten, um so auf ihr Geschäft aufmerksam zu machen. Die Werbeverträge wurden im Rahmen von sogenannten „Haustürgeschäften“ abgeschlossen. Mitarbeiter der beklagten Werbeagentur suchten während der üblichen Geschäftszeiten die Betreiber von kleinen Friseurgeschäften, Blumenläden und ähnlichem auf und besprachen die Werbeverträge während die Gewerbetreibenden Kunden bedienten. Dabei wurden den Unternehmern nicht die Gesamtbeträge genannt, die für die Gesamtlaufzeit der jeweiligen Verträge beansprucht wurden.

OLG Karlsruhe beanstandet Ärzteverzeichnis: Keine Werbung mit „Top-Experten“

Bei der Auswahl von Ärzten verlassen sich Patienten neben Empfehlungen von Verwandten und Freunden auf die – oft nur vermeintlich – objektiven Bewertungen in Ärzteverzeichnissen. Das OLG Karlsruhe hat in einem aktuellen Urteil ein solches Ärzteverzeichnis, das sich ausweislich der Eigendarstellung an Patienten aus dem In- und Ausland wandte, in verschiedener Hinsicht als wettbewerbswidrig beanstandet, weil es die bei den Lesern erweckten Erwartungen nicht erfüllte:

Angaben im Zusammenhang mit TÜV-GS-Zeichen

Ein Autoteilehändler bewarb im Internet verschiedene Produkte seines Sortiments. Unter anderem bot er Waren unter Hinweis auf „TÜV-GS-Zeichen“ an, so auch eine Fußluftpumpe, deren Produktmerkmale er detailliert auflistete und im Rahmen der Produktbeschreibung ausführte:

„Das Produkt verfügt über TÜV- und GS-Prüfzertifikat“

Zudem wurde darauf hingewiesen, dass auch der Pumpenschlauch „TÜV/GS geprüft“ sei.

Keine Gutschein-Card ohne Handyvertrag

Eine große Elektronikmarktkette bewarb aus Anlass einer Wiedereröffnung nach Umbau den Verkauf von Mobilfunktelefonen mit dem Hinweis, dass Kunden, die ein Smartphone erwerben, beim Kauf eine Gutschein-Card im Wert von 150 € erhalten sollten, die sie beim nächsten Einkauf dann zur Verrechnung vorlegen konnten. Das entsprechende Smartphone wurde zum Eröffnungspreis von 1 € angeboten, wobei dieser Preis dann gelten sollte, wenn gleichzeitig ein Kartenvertrag abgeschlossen wurde, mit dem natürlich weitere Kosten entstanden. Gleichzeitig wurde in der Werbung aber auch der Verkauf des Handys ohne Vertrag zum Preis von 449 € angekündigt. Kunden, die sich für dieses Angebot interessierten und das Handy zum Preis von 449 € erwerben wollten wurde mitgeteilt, dass die gleichzeitig angebotene Gutscheinkarte zur Verrechnung beim nächsten Einkauf nur bei Abschluss eines Kartenvertrages gewährt werden könne.

Konkrete Bewerbung eines Elektrogerätes ohne Typenbezeichnung ist unzulässig

Ein Elektrohändler bewarb Kühlschränke, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Staubsauger, Einbauherde, Geschirrspüler und Kühl-/Gefrierkombinationen verschiedener Markenhersteller unter Angabe des jeweiligen Preises und der Energie-Effizienz-Klasse. Teilweise wurden die Abmessungen genannt sowie einzelne Ausstattungsmerkmale der Geräte. Außerdem wurden die beworbenen Geräte abgebildet. Nicht angegeben wurden in der Werbung die genauen Typenbezeichnungen der einzelnen Geräte.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de