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Erneut: Sonderangebote nur in begrenzter Menge

Die Wettbewerbszentrale ist erneut erfolgreich gegen eine Beschränkung der Abgabemenge bei Sonderangeboten vorgegangen. Eine große Elektronikmarktkette bewarb im November 2012 aus Anlass eines verkaufsoffenen Sonntags verschiedene, besonders günstige Angebote unter der Überschrift „So muss Technik“.

Angeboten wurde u. a. eine 3 Terrabyte externe Festplatte zum Kaufpreis von 89 €, wobei auf der Vorderseite des mehrseitigen Werbeprospektes der Hinweis erfolgte, dass eine Abgabe der Produkte nur in haushaltsüblicher Menge erfolgen sollte.

Irreführende Werbung mit hoher Effizienz einer Wärmepumpe

Mit Blick auf die von der Politik angestrebte Energiewende wird in Deutschland u. a. der Einbau von Wärmepumpen staatlich gefördert. Da die Förderung abhängig ist von der Effizienz, spielt diese in der Werbung für Wärmepumpen naturgemäß eine wichtige Rolle. Sie ist das wichtigste Qualitätsmerkmal. Zur Angabe der Effizienz einer Wärmepumpe wird dabei die sogenannte Jahresarbeitszahl verwendet. Diese wird ermittelt aus dem Verhältnis der eingesetzten elektrischen Energie und der gewonnenen Wärmeenergie für ein Jahr.

Health Claims Verordnung: Ab heute gilt die Verordnung über die Festlegung einer Liste mit zulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen

Mit Verordnung (EU) Nr. 432/2012 vom 16. Mai 2012 hat die Europäische Kommission eine erste Liste mit zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben nach Artikel 13 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 erlassen

Danach ist z. B. der Hinweis „Biotin trägt zu einem normalen Stoffwechsel von Makronährstoffen bei“ zulässig, wenn bestimmte, in der Verordnung festgelegte Anforderungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Lebensmittels eingehalten werden. Auch die Angabe „Calzium

Fernsehwerbung All-Net-Flat für 29,99 Euro und das Samsung Galaxy S für 0,– Euro dazubestellen ist irreführend

Das Landgericht Koblenz hat mit Urteil vom 30. Oktober 2012, Az. 1 HK O 177/11 auf Klage der Wettbewerbszentrale einen Telekommunikationsanbieter wegen irreführender Preiswerbung in einem Fernsehspot und im Internet zur Unterlassung verurteilt. Das Telekommunikationsunternehmen warb im Fernsehen und im Internet für die Buchung einer All-Net-Flat zum Preis von 29,99 Euro neben einem durchgestrichenen Preis von 39,99 Euro. Gleichzeitig wurde das SAMSUNG Galaxy S gezeigt mit der Preisangabe: „0,–“, hierzu führte der Werbefilm u. a. aus:

Kein Widerrufsrecht bei Kauf von Lehman-Zertifikaten am Telefon

In zwei Entscheidungen vom 27. November 2012 (Az. XI ZR 384/11 und XI ZR 439/11) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Kauf von „Lehman-Zertifikaten“ per Telefon oder E-Mail nicht dem im Fernabsatz grundsätzlich geltenden Widerrufsrecht unterfällt. Die jeweiligen Kläger des Verfahrens hatten bei der Beklagten teilweise per Telefon, teilweise per E-Mail verschiedene Zertifikate der niederländischen Lehman Brothers Treasury Co. B.V. erworben, deren Rückzahlung von der US-amerikanischen Lehman Brothers Holdings Inc. garantiert wurde.

Mehr Schein als Sein? OLG Karlsruhe verbietet „Mogelpackung“ bei Frischkäse

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einem Hersteller von Frischkäse untersagt, seine Produkte in einer Verpackung anzubieten, die eine größere Füllmenge als tatsächlich vorhanden vortäuscht (OLG Karlsruhe, Urteil vom 22. November 2012, Az. 4 U 156/12). Der Frischkäse wird in einer Plastikverpackung vertrieben, die nach unten abgerundet ist und an einer der Seite eine Einbuchtung aufweist. Die Plastikverpackung ist umgeben mit einer Ummantelung aus Pappe.

Sonntagsverkauf exklusiv für Stammkunden

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 25.06.2012, Az. 1 HK O 1231/12 entschieden, dass eine Werbung mit dem Hinweis „exklusiv für Stammkunden … Sonntag … dieses Schreiben ist gleichzeitig Ihre persönliche Eintrittskarte und berechtigt Sie zum Besuch unserer geschlossenen Verkaufsveranstaltung …“ unzulässig ist, wenn es sich hierbei nicht um einen beschränkten und nicht allgemein zugänglichen Personenkreis handelt und hierfür nicht Eintrittskontrollen durchgeführt werden.

LG Amberg verurteilt Lebensmitteldiscounter wegen irreführender Werbung – 350 g sind weniger als 400 g

Mit Urteil vom 12.11.2012, Az. 41 HK O 116/12 (nicht rechtskräftig) hat das LG Amberg einen Lebensmitteldiscounter zur Unterlassung verurteilt, der in seinen Werbeprospekten für eine Sonderaktion Hähnchen-Innenfilets geworben hatte mit dem Hinweis auf eine 400 g Packung sowie dem günstigen Endpreis von 2,69 € statt 2,89 €. Zugleich war kleingedruckt in der Anzeige in Klammern angegeben, dass sich der Grundpreis auf 7,69 €/kg belaufe.

OLG Düsseldorf: Preisangabenpflicht des TKG gilt bei der Bewerbung einer Kundenservicetelefonnummer auch für (0)18x-Nummern

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 18.09.2012, Az. I 20 U 43/12 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass ein Telekommunikationsunternehmen bei der Bewerbung einer entgeltlichen Kundenservicetelefonnummer mit der Vorwahl (0)185 den für die Inanspruchnahme des Dienstes zu zahlenden Preis sowohl aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunknetz (Höchstpreis) angeben muss.

Telekommunikationsanbieter muss Verbraucher über SIM-Lock informieren

Das Landgericht Bonn hat einem Telekommunikationsunternehmen untersagt, das iPhone 5 ohne Hinweis auf die Existenz einer SIM-Lock-Sperre bzw. eines Netlock zu bewerben. Mit dem Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren vom 01.10.2012, Az. 11 O 39/12 ist das Gericht der Auffassung der Wettbewerbszentrale gefolgt, dass es sich bei der Sperre eines Mobiltelefons durch ein SIM- bzw. Netlock um eine wesentliche Eigenschaft im Sinne von § 5a UWG handelt, über die der Verbraucher in Kenntnis zu setzen ist.

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