Erneut: Sonderangebote nur in begrenzter Menge
Die Wettbewerbszentrale ist erneut erfolgreich gegen eine Beschränkung der Abgabemenge bei Sonderangeboten vorgegangen. Eine große Elektronikmarktkette bewarb im November 2012 aus Anlass eines verkaufsoffenen Sonntags verschiedene, besonders günstige Angebote unter der Überschrift „So muss Technik“.
Angeboten wurde u. a. eine 3 Terrabyte externe Festplatte zum Kaufpreis von 89 €, wobei auf der Vorderseite des mehrseitigen Werbeprospektes der Hinweis erfolgte, dass eine Abgabe der Produkte nur in haushaltsüblicher Menge erfolgen sollte.