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BGH zu bundesweiter Werbung verschiedener Unternehmen mit identischer Unternehmensbezeichnung

In mehreren Verfahren hat der Bundesgerichtshof u. a. entschieden, dass es nicht irreführend ist, wenn eines von zwei rechtlich und wirtschaftlich unabhängigen Unternehmen mit identischer Unternehmensbezeichnung in bundesweit vertriebenen Medien wirbt, wenn es dabei gleichzeitig in geeigneter Weise darüber aufklärt, dass es zwei Gesellschaften mit identischer Unternehmensbezeichnung gibt und von welchem der beiden Unternehmen die Werbung stammt (Urteile vom 24.01.2013, Az. I ZR 58/11, I ZR 59/11, I ZR 60/11, I ZR 61/11, I ZR 65/11).

Bait and Switch

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 11.12.2012 einer Klage der Wettbewerbszentrale stattgegeben, wonach es unzulässig und wettbewerbswidrig ist, wenn in Telefongesprächen gegenüber Kunden behauptet wird, dass die vom eigenen Unternehmen beworbenen und zum Verkauf gestellten Waren mangelhaft seien und stattdessen vom Kunden andere Waren als die ursprünglich Bestellten abgenommen werden sollten.

Geld innerhalb von 14 Tagen

Mit dieser Ankündigung bewarb ein Finanzdienstleister, der bundesweit die Stellung von Miet-bürgschaften anbietet, gegenüber Vermietern die Akzeptanz und Verwendung der von ihm angebotenen „bargeldlosen Kautionen“. Der Vermieter sollte mit diesen Hinweisen veranlasst werden, eine solche Mietbürgschaft statt einer Kautionszahlung in bar zu akzeptieren. Aus dem vom Finanzdienstleister für den Vermieter

Auskunftsanfrage einer Wirtschaftsdatenbank

Das Landgericht Ulm hat mit Urteil vom 11. Januar 2013 (LG Ulm, Urteil vom 11.01.2013, Az. 10 O 102/12 – nicht rechtskräftig) entschieden, dass ein per Telefax an eine Gärtnerei versandtes Auskunftsschreiben über Geschäftsumsätze des Unternehmens eine unzulässige belästigende Wettbewerbshandlung darstellt.

Die Gärtnerei hatte im Oktober 2012 von der Wirtschaftsdatenbank als Telefax ein zweiseitiges Schreiben erhalten, mit dem sie aufgefordert wurde, Auskunft zum Jahresumsatz 2011 und zur Umsatzerwartung für 2012 zu geben.

Fernsehgerät ohne Tuner

Eine Elektronikmarktkette bewarb den Verkauf eines Flachbild LED-Fernsehers im Rahmen einer großflächigen Werbeanzeige mit der Angabe eines Kaufpreises von 949 € als besonderes Angebot. Im Rahmen der Beschreibung des Gerätes wurde angegeben, dass es sich um einen LED Fernseher mit einem DVB-T-, -C und –S Tuner handeln sollte. Die Werbeanzeige wurde großflächig gestreut.

Gutscheinwerbung einer Fahrschule für ein „Führerscheinpaket“

Eine Fahrschule aus Niedersachsen bewarb auf einer Gutscheinplattform ein sogenanntes „Führerscheinpaket“, bei dem mit einem Pauschalpreis von 499,00 € zahlreiche Leistungen der Fahrschule abgegolten sein sollten. Die Preisangaben erfolgten allerdings immer nur zusammengefasst in der Weise, dass zum Beispiel in dem Gesamtpaket 12 Sonderausbildungsfahrten zum Pauschalpreis von 252,00 € enthalten sein sollten. Die Gültigkeit des Gutscheins war auf 24 Monate begrenzt.

Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie beschlossen

Am 19.12.2012 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie (Richtlinie 2011/83/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2011) >> beschlossen. Er wird nun noch über den Bundesrat dem Bundestag zur Beratung zugeleitet.

Der grenzüberschreitende Handel über das Internet soll europaweit vereinheitlicht und attraktiver

Urteil des OLG Stuttgart zur Bezeichnung „Hör- und Tinnitus-Zentrum“

Im August haben wir an dieser Stelle über neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Bezeichnung „Zentrum“ berichtet. Der BGH hatte in seiner Entscheidung festgestellt, dass der Begriff „Zentrum“ im Grundsatz nach wie vor auf eine besondere Bedeutung und Größe eines Unternehmens hinweist (BGH, Urteil vom 18.01.2012, I ZR 104/10 – Neurologisch/vaskuläres Zentrum). In einer aktuellen Entscheidung aus dem Bereich der Hörgeräteakustik hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart auf diese Rechtsprechung Bezug genommen.

Innovative Life-Assistent Services – Neue Formen getarnter Werbung

In gleich zwei aktuellen Fällen hatte sich die Wettbewerbszentrale mit neuen Formen getarnter Werbung zu beschäftigen. Im ersten Fall schrieb eine Versicherung ihre Bestandskunden unter Angabe der Versicherungsscheinnummer an mit einer so genannten „Kurzmitteilung“. Auf dem Kurzmitteilungszettel war angekreuzt, dass der Versicherungsnehmer zurückrufen möge mit dem Hinweis „Wir haben eine Frage zu Ihrem Vertrag. Könnten Sie uns bitte zurückrufen? Danke im Voraus.“. Kunden, die davon ausgingen, dass es um eine konkrete Frage zu ihrem bestehenden Versicherungsvertrag ging und bei der Versicherung anriefen, erfuhren dann, dass die Versicherung lediglich weitere bzw. andere Versicherungsprodukte auf diesem Wege absetzen wollte.

Keyword-Advertising: BGH bestätigt und präzisiert seine bisherige Rechtsprechung

Mit Urteil vom 13.12.2012, Az. I ZR 217/10 – MOST-Pralinen, hat der BGH seine Rechtsprechung zum Keyword-Advertsing (Urteil vom 13.01.2011, Az. I ZR 125/07 – Bananabay II) bestätigt und weiter präzisiert.

Beim Keyword-Advertising handelt es sich um Werbung, die bei Eingabe eines oder mehrerer Schlüsselwörter in einem separaten Werbeblock auf der Internetseite von Google erscheint. Im konkreten Fall ging es um das Erscheinen der Werbeanzeige der Beklagten bei Eingabe der Schlüsselwörter „Pralinen“

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