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Jahrespressegespräch der Wettbewerbszentrale am 23. März in Frankfurt – Save the date

Die Wettbewerbszentrale veranstaltet ihr diesjähriges Jahrespressegespräch am

Donnerstag, 23. März 2017, um 10.00 Uhr
im Hotel InterContinental Frankfurt
Wilhelm-Leuschner-Straße 43
60329 Frankfurt

Im Rahmen des Pressegesprächs wird Dr. Reiner Münker, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, über Schwerpunkte der Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Jahr 2016 sowie über aktuelle Trends und Entwicklungen im Wettbewerb informieren.

Grundsatzfrage für Mineralwasserbranche geklärt: Gesundheitsbezogene Angaben für Mineralwasser müssen Vorgaben der Health Claims Verordnung einhalten – BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde zurück

Gesundheitsbezogene Angaben für Mineralwasser müssen sich an den Vorgaben der Health Claims Verordnung messen lassen. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30.01.2017, Az. I ZR 257/15, in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Grundsatzverfahren. Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde eines Mineralwasserunternehmens zurückgewiesen

Aus der Fallpraxis der Wettbewerbszentrale: Unzulässige Empfehlungen im Verhältnis Arzt – Leistungserbringer

Wenn Ärzte und Hilfsmittelerbringer, wie z.B. Hörakustiker, Augenoptiker oder Sanitätshäuser, zusammenarbeiten, müssen dabei vor allem auch berufsrechtliche Vorgaben eingehalten werden. Dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine solche Kooperation nicht immer berücksichtigt werden, zeigen die folgenden Sachverhalte, zu denen die Wettbewerbszentrale kürzlich Beschwerden erhalten hat:

Strommix, Zertifizierung, Widerrufsrecht – Wettbewerbszentrale unterbindet irreführende Werbemaßnahmen eines Energiedistributors

Der Vertrieb von Strom- und Gasprodukten findet heute über viele unterschiedliche Absatzkanäle statt. Nicht selten werden sog. Energiedistributoren eingesetzt, die den Konsumenten die Angebote der Energieversorger selbständig als Vermittler näher bringen sollen.

Die Wettbewerbszentrale erhielt aus der Wirtschaft heraus eine Beschwerde, die die Marketingmaßnahmen eines solchen Energiedistributors betraf. Dieser hatte für ein Stromprodukt eines in Baden-Württemberg ansässigen Stadtwerks geworben, wobei die Werbung gleich aus mehreren Gründen unlauter war.

Nach EuGH-Urteil zu Arzneimittelpreisbindung: Deutsche Parkinson Vereinigung gibt Unterlassungserklärung gegenüber Wettbewerbszentrale ab

In dem Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen die Deutsche Parkinson Vereinigung (DPV), in dem zuletzt der EuGH über die Frage der Geltung der Preisbindungvorschriften bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln entschieden hatte, hat nun die Patientenvereinigung den streitigen Unterlassungsanspruch anerkannt und die von der Wettbewerbszentrale geforderte Unterlassungserklärung abgegeben. Zur Begründung hat die DPV vorgetragen, dass die Kooperation mit der niederländischen Apotheke DocMorris N. V. gekündigt worden sei.

Telefonwerbung – auch Grenzen im B2B-Bereich

Die Wettbewerbszentrale hat ein Verfahren gegen eine Seminaranbieterin wegen unzulässiger Telefonwerbung im B2B-Bereich vor dem Landgericht Krefeld geführt. Mit rechtskräftigem Urteil vom 21.12.2016, Az. 11 O 24/16, hat das Gericht dem Unternehmen bei Androhung der üblichen Ordnungsmittel verboten, es zu unterlassen, mittels Telefonanrufen bei Gewerbetreibenden Aus- und/oder Fortbildungsangebote für Sachverständigenausbildungen zu bewerben, wenn weder eine mutmaßliche Einwilligung des Gewerbetreibenden für eine telefonische Kontaktaufnahmen vorliegt noch dieser vorher in diesen Anruf ausdrücklich oder konkludent eingewilligt hat.

BGH lässt Revision der Wettbewerbszentrale im Verfahren gegen Almased Wellness GmbH wegen vertikaler Preisbindung zu

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision in dem Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen die Firma Almased Wellness GmbH zugelassen, in dem es um eine vertikale Preisbindung des Unternehmens gegenüber Apothekern geht (Beschluss vom 24.01.2017, Az. KZR 56/16). Er gab damit der Beschwerde der Wettbewerbszentrale gegen die Entscheidung der Vorinstanz beim OLG Celle statt, das die Revision nicht zugelassen hatte. Der Weg für eine Sachentscheidung in der III. Instanz ist damit geebnet.

Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung

Mit Blick auf die älter werdende Gesellschaft gewinnen Heil- und Hilfsmittel zunehmend an Bedeutung. Hilfsmittel wie z.B. Orthesen, Rollstühle, Hörgeräte oder auch Brillen sollen Versicherten helfen, ihren Alltag trotz Einschränkungen möglichst selbstbestimmt zu bewältigen. Um das Niveau der Versorgung mit Heil- oder Hilfsmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu sichern, hat der Gesetzgeber die gesetzlichen Grundlagen noch einmal überarbeitet. Gestern hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Heil- oder Hilfsmittelversorgung (HHVG) in 2. und 3. Lesung abschließend beraten und beschlossen.

Eine Bank, die keine ist – Anbieter gibt Unterlassungserklärung ab

In dem Verfahren um das Führen der Bezeichnung „Edelsteinbank“ durch eine Berliner Gesellschaft hat die Wettbewerbszentrale im Rahmen einer Unterlassungsklage vor dem Landgericht Berlin (Az. 16 O 368/16) eine gütliche Einigung erreicht:

Die Gesellschaft befasst sich nach ihrer Eintragung im Handelsregister mit Vermögensverwaltung und Beteiligungen an anderen Gesellschaften und tritt mit Begriffen wie „Sachwertinvestments“, „Gold“, „Schmuck“, „Immobilien“ und „Finanzportal“ sowie der Bezeichnung „Edelsteinbank“ im Internet auf.

Drittunterwerfung beseitigt nicht immer die Wiederholungsgefahr

In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren hat das Landgericht Rostock mit rechtskräftigem Beschluss vom 06.12.2016, Az. 6 HK O 106/16, einem Sachverständigen die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

Der Sachverständige, Geschäftsführer eines Ingenieurbüros, welches nicht seinen Familiennamen trägt, hatte in den Kopfzeilen seines Briefbogens wie folgt geworben:

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de