BGH-Urteil zur Speicherung von dynamischen IP-Adressen
Der BGH hat aktuell (Urteil v. 15.05.2017, Az. VI ZR 135/13) auf der Grundlage des EuGH-Urteils v. 19.10.2016 (Rs. C-582/14 – Patrick Breyer ./. Bundesrepublik Deutschland) entschieden, dass dynamisch vergebene IP-Adressen personenbezogene Daten sind. Dennoch sollen Webseitenbetreiber IP-Adressen unter bestimmten Umständen auch ohne Einwilligung des Nutzers speichern dürfen.