Gutscheine zur Hauptuntersuchung – OLG Bamberg bejaht Wettbewerbsverstoß
Das Oberlandesgericht Bamberg hat mit Urteil vom 01.07.2020, Az. 3 U 54/20, einem Ingenieurbüro verboten, Gutscheine für die Einlösung bei einer Hauptuntersuchung zu bewerben
Das Oberlandesgericht Bamberg hat mit Urteil vom 01.07.2020, Az. 3 U 54/20, einem Ingenieurbüro verboten, Gutscheine für die Einlösung bei einer Hauptuntersuchung zu bewerben
Die Wettbewerbszentrale hat heute eine Stellungnahme zum Angebot von Fahrschulen nach der geplanten Absenkung der Mehrwertsteuersätze am 01.07.2020 veröffentlicht.
Das Landgericht München I (Az. 33 O 14041/19) teile im Verhandlungstermin die Ansicht der Wettbewerbszentrale, wonach verschiedene Werbeaussagen von Tesla für Fahrzeugassistenz-Funktionen wie etwa „Autopilot inklusive“, „Volles Potenzial für autonomes Fahren“ oder „Bis Ende des Jahres: … automatisches Fahren innerorts“ irreführend sind.
Die gegenwärtige Pandemie hat zahlreiche Branchen sehr hart getroffen. Insbesondere auch die Automobilbranche mit all ihren Playern (Hersteller, Zulieferer, Werkstätten, Händler, etc.) spürt drastische Einschnitte in ihrer geschäftlichen Tätigkeit.
Auch Fahrschulen sind ja nach dem allgemeinen Lockdown in der Corona-Krise wieder geöffnet. Sie weisen in der Werbung nicht nur auf die Wiedereröffnung hin, sondern machen Kunden attraktive Angebote.
Besondere Bedeutung für die Zusammenarbeit von Fahrlehrern hat nach einer Veröffentlichung von Beck-Aktuell ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Hessen vom 04.06.2020, Az. L 1 BA 15/18 (nicht rechtskräftig).
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die Frage der Kompatibilität eines Autositzbezugs mit einem Seitenairbag eine für die Kaufentscheidung wesentliche Information ist
Nach einer Pressemitteilung des Landgerichts Köln ist das Internetvergleichsportal Check24 erneut dazu verurteilt worden, bei seinem Vergleichsportal für Autoversicherungstarife nicht mehr mit einer „Nirgendwo günstiger“ Garantie zu werben (LG Köln, Urteil vom 22.04.2020, Az. 84 O 76/19 nicht rechtskräftig).
Der Bundesgerichtshof hat die Verwendung einer formularmäßigen Abtretungsklausel in einem Vertrag über die Erstellung eines Kfz-Schadengutachtens verboten (BGH, Urteil vom 18.02.2020, Az. VI ZR 135/19).
Staatsentlastende Tätigkeiten wie die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (HU) dürfen als eigene Leistungen nur von amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen und deren Prüfingenieuren angeboten und beworben werden.