Werbung von Fahrschulen nach dem Corona Lockdown
Auch Fahrschulen sind ja nach dem allgemeinen Lockdown in der Corona-Krise wieder geöffnet. Sie weisen in der Werbung nicht nur auf die Wiedereröffnung hin, sondern machen Kunden attraktive Angebote.
Auch Fahrschulen sind ja nach dem allgemeinen Lockdown in der Corona-Krise wieder geöffnet. Sie weisen in der Werbung nicht nur auf die Wiedereröffnung hin, sondern machen Kunden attraktive Angebote.
Besondere Bedeutung für die Zusammenarbeit von Fahrlehrern hat nach einer Veröffentlichung von Beck-Aktuell ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Hessen vom 04.06.2020, Az. L 1 BA 15/18 (nicht rechtskräftig).
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die Frage der Kompatibilität eines Autositzbezugs mit einem Seitenairbag eine für die Kaufentscheidung wesentliche Information ist
Nach einer Pressemitteilung des Landgerichts Köln ist das Internetvergleichsportal Check24 erneut dazu verurteilt worden, bei seinem Vergleichsportal für Autoversicherungstarife nicht mehr mit einer „Nirgendwo günstiger“ Garantie zu werben (LG Köln, Urteil vom 22.04.2020, Az. 84 O 76/19 nicht rechtskräftig).
Der Bundesgerichtshof hat die Verwendung einer formularmäßigen Abtretungsklausel in einem Vertrag über die Erstellung eines Kfz-Schadengutachtens verboten (BGH, Urteil vom 18.02.2020, Az. VI ZR 135/19).
Staatsentlastende Tätigkeiten wie die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (HU) dürfen als eigene Leistungen nur von amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen und deren Prüfingenieuren angeboten und beworben werden.
Die Wettbewerbszentrale hat heute eine Stellungnahme zum Anbot von Fahrschulen für die Durchführung von „Online-Theorieunterricht“ veröffentlicht.
Das nunmehr fünfte Expertenforum Automotive Recht (EAR) der Wettbewerbszentrale fand bei Mitsubishi in Friedberg (Hessen) am 18. Februar 2020 statt. Stationen davor waren die BMW-Welt in München, die Autostadt von Volkswagen in Wolfsburg, die „IAA-Messestadt“ Frankfurt sowie Toyota in Köln.
Eine Automobilwerkstatt hatte in ihrem Internetauftritt mit zahlreichen Bezügen zu „Meisterwerkstatt“, „Kfz Meisterbetrieb“, „Reparaturen aus Meisterhand“, „meisterhaft“ sowie dem Slogan
Für den 05.03.2020 hat das Landgericht München I Verkündungstermin anberaumt in dem Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen die Autovermietung Sixt (LG München I, Az. 39 O 3955/19), die in ihrem Internetauftritt für die Anmietung eines „Geländewagens“ geworben hatte u.a. mit: