Rabatt auf alle Autowäschen – keine Einschränkungen in der Fußnote!
Ein Gutschein, der ankündigt, für alle Autowäschen zu gelten, muss halten was er verspricht, sonst ist er irreführend.
Ein Gutschein, der ankündigt, für alle Autowäschen zu gelten, muss halten was er verspricht, sonst ist er irreführend.
Ein prominent beworbenes Angebot für Gewerbekunden, einen Opel Mokka-e Edition ab 39 Euro netto pro Monat leasen zu können, hat nicht nur einen großen Aufschlag in der Presse erfahren, sondern auch enttäuschte Unternehmenskunden hinterlassen.
Die Wettbewerbszentrale hat vermehrt Beschwerden dazu erhalten, dass Autohäuser Elektrofahrzeuge in Fahrzeugbörsen wie mobile.de oder autoscout24.de mit Preisen einstellen, bei denen bereits der sog. Umweltbonus abgezogen ist.
Das Anbieten eines Automodells, dass zu dem angekündigten Preis vom 69.019 € nicht zu erhalten ist, sondern nur mit einem zusätzlichen Komfortpaket, das 13.101 € mehr kostet, ist nicht nur unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten zu beanstanden.
Das OLG Celle auf die Klage eines Mitbewerbers einem Anbieter von KFZ-Reparaturversicherungen untersagt, in Zukunft eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden, wonach der Verbraucher im Schadensfall verpflichtet ist,
Am 01.04.2021 ist die neue Regelung in Kraft getreten, die es Fahrschülern ermöglicht, wesentliche Teile der Ausbildung einschließlich der Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug zu absolvieren, ohne dass die zu erwerbende Fahrerlaubnis eine Einschränkung auf Automatikfahrzeuge beinhaltet
Die Wettbewerbszentrale nimmt einen aktuellen Fall zum Anlass darauf hinzuweisen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) einer Inhaltskontrolle unterliegen. Maßgeblich sind unter anderem die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 305 ff BGB).
Fahrzeughersteller und -händler, die für den finanzierten Kauf von Fahrzeugen werben, müssen dem Verbraucher bereits in der Werbung bestimmte Informationen zu den Konditionen der Finanzierung zur Verfügung stellen und mit einem Beispiel belegen
Die Wettbewerbszentrale hat in den letzten Monaten mehrere Beschwerden im Bereich „Motoröle und Kraftfahrzeuge“ erhalten. Dabei ging es um fehlende Angaben zu Motorölspezifikationen wie
Das Landgericht Darmstadt, Az. 12 O 92/20, hätte darüber entscheiden müssen, ob es wettbewerbsrechtlich zulässig ist, dass der Fahrzeughersteller Škoda in den Betriebsanleitungen seiner Fahrzeuge nicht mehr die notwendigen Motorölspezifikationen für einen Ölwechsel oder zum (unbeschränkten) Nachfüllen von Motoröl angibt, wenn