E-Fahrzeug innerhalb von 2 Wochen abholbereit – das muss stimmen!
Die Knappheit vor allem elektronischer Bauteile bedingt derzeit längere Lieferfristen in der Automobilindustrie und dem Handel.
Die Knappheit vor allem elektronischer Bauteile bedingt derzeit längere Lieferfristen in der Automobilindustrie und dem Handel.
Im zurückliegenden Jahr hat die Wettbewerbszentrale immer wieder Beschwerden wegen irreführender Preiswerbung bei Elektrofahrzeugen erhalten
Das Sperren der Auflademöglichkeit der Batterie eines Elektrofahrzeugs per Fernzugriff hat das OLG Düsseldorf als eine verbotene Eigenmacht qualifiziert und eine entsprechende AGB-Klausel in den Mietbedingungen der deutschen Niederlassung einer französischen Herstellerbank für unwirksam und wettbewerbswidrig erklärt
„Schuster bleib bei deinen Leisten“ – so oder ähnlich könnte man argumentieren, wenn Sachverständige Leistungen anbieten, die definitiv nicht in deren Sachgebiet fallen.
Das LG München I hatte Tesla eine Werbung u. a. mit der Angabe „Autopilot/Inklusive“ wegen Irreführung untersagt
Aufgrund einer Klage der Wettbewerbszentrale hat das LG Gießen (Versäumnisurteil vom 21.05.2021, Az. 6 O 13/21) einem Unternehmen und dessen Geschäftsführern, welche die Erstellung von Kfz-Schadensgutachten im B2B-Bereich mit Bezeichnungen wie „Gutachter-vor-Ort“ anboten,
Das Landgericht Münster hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einer Fahrschule untersagt, in Zukunft damit zu werben, bei ihr könne der Motorradführerschein in 5 Tagen erworben werden
Die Wettbewerbszentrale weist darauf hin, dass Fahrschulunternehmer bei ihrer Werbung für den Einsatz von Fahrsimulatoren nicht den Eindruck erwecken dürfen, dass sich die Möglichkeit, in der Fahrschule auf einem solchen Gerät zu üben, auf die erforderlichen Kosten einer Führerscheinausbildung auswirkt.
„Führerscheinaktion“, „Young Star Aktion“, „Young Star Promo“ o.ä. lauteten Werbeaktionen von Motorradhändlern bei denen diese auf Internetplattformen wie mobile.de für den Verkauf von Motorrädern warben.
Eine Servicekette, die in einigen Bundesländern Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen anbietet, warb in einem Prospekt unter anderem unter Abbildung einer Prüfplakette mit der Angabe eines Preises von 89 Euro für die Hauptuntersuchung