Automobile & Mobilität

Engagement der Wettbewerbszentrale bei der Fahrlehrerfortbildung in Bayern – Experte erteilt an fünf Terminen Unterricht zu Fragen des Wettbewerbsrechts

In Zusammenarbeit mit der Fahrlehrerbetreuung und Fortbildung GmbH, der Bildungseinrichtung des Landesverbandes Bayerischer Fahrlehrer, wird das Thema Wettbewerbsrecht in die Fahrlehrerfortbildung nach § 33 a Fahrlehrergesetz integriert. Wie auch bereits im Rahmen der Fahrlehrerfortbildung in Schleswig Holstein im Februar 2008 wird Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke, der bei der Wettbewerbszentrale für die wettbewerbsrechtlichen Themen der Fahrlehrerschaft zuständig ist,

Pressekonferenz „Fahrzeughandel Kodex“ am 16.09.2008

Das Internet ist zu einem zentralen Marktplatz für Neu- und Gebrauchtwagen geworden. Ein wichtiger Faktor für ein weiteres Wachstum des Fahrzeughandels im Internet ist die Beibehaltung der hohen Qualität und Transparenz der Angebote und ein fairer Wettbewerb. Deshalb haben der ADAC, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe und die Internet-Fahrzeugmärkte AutoScout24 und mobile.de beschlossen,

Vortrag der Wettbewerbszentrale im Rahmen der Vorstandssitzung der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände

Die Wettbewerbszentrale hat die Einladung erhalten, bei der Vorstandssitzung der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände am 17./18. September 2008 in Rangsdorf mit den Mitgliedern des Vorstandes Fragen des Wettbewerbsrechts zu erörtern. Im Rahmen der Vorstandssitzung wird Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale und Experte für das Fahrschulwesen, in einem Vortrag die aktuellen Fragen des Wettbewerbsrechts darstellen.

Gutscheine von Kfz-Werkstätten anlässlich der Reparatur von Kaskoschäden können wettbewerbswidrig sein -Wettbewerbszentrale rät zur Vorsicht

Bei der Wettbewerbszentrale gehen zur Zeit vermehrt Beschwerden über Gutscheinwerbung von Kfz-Werkstätten ein – und das obwohl der Bundesgerichtshof (BGH) mit drei Urteilen vom 08.11.2007 eindeutig entschieden hat, dass das Gewähren von Preisnachlässen und Zugaben durch eine Kfz-Werkstatt bei der Reparatur von Schäden für den Fall wettbewerbswidrig sein kann,

Bundesgerichtshof: Gewerbliche Nachfragewerbung per Fax und E-Mail ohne Einwilligung des Empfängers wettbewerbswidrig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute in zwei Verfahren entschieden, dass auch die Nachfrage von Unternehmen nach Waren oder Dienstleistungen mittels Fax oder E-Mail ohne Einwilligung des Adressaten wettbewerbswidrig ist. Damit ist nun höchstrichterlich entschieden, dass auch gewerbliche Anfragen nach Waren oder Dienstleistungen „Werbung“ im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG sind.

Wettbewerbszentrale: Provisionsangebote von Sachverständigen gegenüber Kfz-Werkstätten wettbewerbswidrig

Die Wettbewerbszentrale macht darauf aufmerksam, dass in der Kfz-Branche Provisionsangebote von Sachverständigen immer wieder einmal Anlass zur Beanstandung geben:
Um sich Aufträge zu verschaffen, bietet mancher Sachverständige den Inhabern von Autohäusern oder Kfz-Werkstätten eine „Provision“ oder „Aufwandsentschädigung“ für die Vermittlung eines Gutachtenauftrages an.

Vortrag zur Werbung von Sachverständigen – Wettbewerbszentrale auf der AMI in Leipzig

Im Rahmen der diesjährigen Automobilausstellung AMI in Leipzig wird die Wettbewerbszentrale traditionell einen Vortrag zum Wettbewerbsrecht halten. Am Samstag, 05.04.2008 wird Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling, Experte für das Sachverständigenwesen in der Wettbewerbszentrale, Büro München, über Chancen und Risiken der Werbung von Sachverständigen referieren.

Fahrlehrerfortbildung – Unterrichtseinheit der Wettbewerbszentrale zur Fahrschulwerbung

Fahrlehrer sind nach § 33 a Fahrlehrergesetz verpflichtet, alle vier Jahre an einem dreitätigen Fortbildungslehregang teilzunehmen. Der Fahrlehrerverband Schleswig Holstein bietet eine solche Fortbildung jeweils in der Zeit vom 04. bis 06.02. bzw. 07. bis 09.02.2008 an. Im Rahmen der vier in Bad Bramstedt stattfindenden Kurse wird der Experte der Wettbewerbszentrale für den Bereich Fahrschulwesen, Rechtsanwalt Peter Goerke, jeweils eine dreistündige Unterrichtseinheit zum Thema Wettbewerbsrecht abhalten.

Entscheidung des Oberlandesgerichts München zur Preiswerbung von Fahrschulen

In einer grundsätzlichen Entscheidung hat das Oberlandesgericht München (Urteil vom 29.11.2007, Az. 6 U 3444/07) zur Preiswerbung von Fahrschulen und zur Vorschrift des § 19 des Fahrlehrergesetzes Stellung genommen. In dem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren ging es um die Werbung einer Fahrschule, die ein Innovativpaket zum Gesamtpreis von 999,99 € angeboten hatte.

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