Vorführwagen und die Energieverbrauchskennzeichnung
Für den Anwendungsbereich der Pkw-EnVKV wird der Begriff „neue Pkw“ in § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV definiert als „Kraftfahrzeuge …, die noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft wurden“.