Automobile & Mobilität

BGH: Einstellen von Gebrauchtfahrzeugen in falscher Kilometer-Rubrik einer Internet-Fahrzeugbörse nicht zwingend wettbewerbswidrig

Mit Urteil vom 06.10.2010 hat der BGH entschieden, dass das Einstellen eines Gebrauchtfahrzeugs in der falschen Kilometerstandsrubrik einer Fahrzeugbörse im Internet nicht wettbewerbswidrig ist, wenn sich bereits aus der Ergebnisliste der tatsächliche Kilometerstand des Fahrzeuges ergibt (Az. I ZR 42/10).

In einer Fahrzeugbörse im Internet hat der Verbraucher die Möglichkeit, die Kriterien des gewünschten Fahrzeuges festzulegen, so z. B. den Kilometerstand, bei dem sich zwischen „beliebig“ oder einer bestimmten Kategorie wie z.B. „bis 5000 km“ auswählen lässt.

Wettbewerbswidrige Werbung auf Gutschein-Plattformen: Wettbewerbszentrale beanstandet Preiswerbung von Ärzten und Fahrschulen auf Groupon.de –Rabatte für Brust OP und Werbung für Führerscheinausbildung wettbewerbswidrig –

Die Wettbewerbszentrale stellt seit Anfang dieses Jahres den Eingang zahlreicher Beschwerden über Verstöße von Ärzten gegen deren jeweilige Gebührenordnungen im Rahmen von Gutscheinaktionen auf der Plattform www.groupon.de und anderen Gutscheinplattformen fest. Im Wege der Abmahnung ist sie in knapp 100 Fällen gegen derartige Wettbewerbsverstöße vorgegangen. Dabei beanstandete sie nicht nur den Verstoß gegen die Gebührenordnungen, sondern z. T. auch die unlautere Befristung der Gutscheine, meist auf 6 oder 12 Monate. Eine derart deutliche Verkürzung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung stellt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar

Verabredete Unterlassungserklärung

Erneut musste sich die Wettbewerbszentrale mit dem Versuch beschäftigen, durch eine verabredete Unterlassungserklärung eine berechtigte Abmahnung zu unterlaufen.

Fünf Fahrschulen warben Anfang März 2011 für die Durchführung von freiwilligen Fortbildungsseminaren für Fahranfänger mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der Probezeitverkürzung. Wenn man die dort angegebene Telefonnummer kontaktierte, erhielt man die Auskunft, dass in Kürze ein solcher Kurs beginne und man sich mit einer der fünf Fahrschulen in Verbindung setzen sollte.

Teurer Trick

Dass sich der Versuch, eine Unterlassungserklärung zu verabreden, um „Kosten“ zu sparen nicht lohnt, mussten 3 Fahrschulen aus Norddeutschland erfahren, die nach Abschluss der gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Wettbewerbszentrale Kosten von mehr als 5.000 Euro zu tragen haben.

Verstoß gegen eBay- Grundsatz ist nicht zugleich ein Wettbewerbsverstoß

EBay-Händler dürfen nach den Grundsätzen von ebay nicht gleichzeitig mehr als drei Angebote mit identischen Artikeln anbieten. Ein Verkäufer von Autozubehör hatte jedoch sechs identische Radioblenden und Adapterkabel im „Sofort-Kaufen-Format“ auf der Internetplattform eBay angeboten und damit unstreitig gegen die eBay Grundsätze zum Einstellen identischer Artikel verstoßen. In diesem Verhalten sah ein anderer eBay-Verkäufer einen Wettbewerbsverstoß.

Navi – Fahrzeugausstattung oder Zubehör?

Das Landgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 09.11.2010, Az. 18 O 228/10 die Ansicht der Wettbewerbszentrale bestätigt, wonach die Werbung auf einer Internetplattform für den Verkauf eines

BMW 116 i Navi/Klimaaut/GARANTIE/PD/C

irreführend ist, wenn das so beworbene Fahrzeug nicht mit einem werkseitig angebotenen Navigationssystem ausgestattet ist.

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