BGH: Einstellen von Gebrauchtfahrzeugen in falscher Kilometer-Rubrik einer Internet-Fahrzeugbörse nicht zwingend wettbewerbswidrig
Mit Urteil vom 06.10.2010 hat der BGH entschieden, dass das Einstellen eines Gebrauchtfahrzeugs in der falschen Kilometerstandsrubrik einer Fahrzeugbörse im Internet nicht wettbewerbswidrig ist, wenn sich bereits aus der Ergebnisliste der tatsächliche Kilometerstand des Fahrzeuges ergibt (Az. I ZR 42/10).
In einer Fahrzeugbörse im Internet hat der Verbraucher die Möglichkeit, die Kriterien des gewünschten Fahrzeuges festzulegen, so z. B. den Kilometerstand, bei dem sich zwischen „beliebig“ oder einer bestimmten Kategorie wie z.B. „bis 5000 km“ auswählen lässt.