Wettbewerbszentrale lässt unlautere E-Mail-Werbung eines Automobilherstellers gerichtlich untersagen
Das Landgericht Braunschweig hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale mit rechtskräftigem Urteil vom 18.10.2012, Az. 22 O 66/12, einem Automobilhersteller verboten, Werbung per E-Mail gegenüber solchen Adressaten zu betreiben, die eine vorherige ausdrückliche Einwilligung für die Werbung per E-Mail nicht erteilt oder einer solchen Werbung widersprochen haben.