Automobile & Mobilität

Keine Entscheidung des BGH zum Werbecharakter von Telefonanrufen, mit denen nach Auftragsabwicklung die Zufriedenheit des Kunden ermittelt werden soll

Mit jetzt rechtskräftig gewordenem Urteil vom 30.03.2012 hatte das OLG Köln, Az. 6 U 191/11, entschieden, dass der Telefonanruf eines Marktforschungsinstituts im Auftrag eines Autoglaskonzerns, der der Nachfrage der Kundenzufriedenheit im Anschluss an eine Steinschlagreparatur diente, Werbung i.S.v. § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG und als solche verboten ist, wenn nicht eine Einwilligung des Kunden vorliegt. Dies gelte gleichermaßen, egal ob der Kunde Gewerbetreibender oder Verbraucher ist.

Kodex für Qualität und Sicherheit beim Fahrzeughandel im Internet aktualisiert

Berlin/Dreilinden – Der ADAC, die Wettbewerbszentrale, das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe sowie AutoScout24 und mobile.de haben den seit 2008 existierenden gemeinsamen Kodex für den Fahrzeughandel im Internet überarbeitet. Mit den hier festgelegten Verhaltensregeln für die Internet-Fahrzeugbörsen und ihre Händler setzen sich die Initiatoren für einen sichereren und qualitativ hochwertigen Online-Fahrzeughandel ein. Seriöse Händler werden so in ihrem fairen Wettbewerbsverhalten gestärkt und Verbraucher geschützt.

Wettbewerbszentrale lässt unlautere E-Mail-Werbung eines Automobilherstellers gerichtlich untersagen

Das Landgericht Braunschweig hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale mit rechtskräftigem Urteil vom 18.10.2012, Az. 22 O 66/12, einem Automobilhersteller verboten, Werbung per E-Mail gegenüber solchen Adressaten zu betreiben, die eine vorherige ausdrückliche Einwilligung für die Werbung per E-Mail nicht erteilt oder einer solchen Werbung widersprochen haben.

Gutscheinwerbung einer Fahrschule für ein „Führerscheinpaket“

Eine Fahrschule aus Niedersachsen bewarb auf einer Gutscheinplattform ein sogenanntes „Führerscheinpaket“, bei dem mit einem Pauschalpreis von 499,00 € zahlreiche Leistungen der Fahrschule abgegolten sein sollten. Die Preisangaben erfolgten allerdings immer nur zusammengefasst in der Weise, dass zum Beispiel in dem Gesamtpaket 12 Sonderausbildungsfahrten zum Pauschalpreis von 252,00 € enthalten sein sollten. Die Gültigkeit des Gutscheins war auf 24 Monate begrenzt.

Keine Vertragsstrafe als Spende an Dritte

Ein von der Wettbewerbszentrale abgemahnter Automobilkonzern hatte den beanstandeten Wettbewerbsverstoß eingeräumt und sich für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung zur Unterlassung mit dem Versprechen einer von der Wettbewerbszentrale nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe verpflichtet, die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft und von der Wettbewerbszentrale unter Nennung ihres Aktenzeichens an den SOS Kinderdorf e.V. München gespendet werden sollte. Die Wettbewerbszentrale bezweifelte die Ernstlichkeit der abgegebenen Erklärung und erhob Klage.

Kennzeichnung von Reifen mit dem Europäischen Reifenlabel seit 01.11.2012 Pflicht im Handel mit Reifen

Seit dem 01.11.2012 müssen im Handel fast alle Reifen für vierrädrige Kraftfahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung (Pkw, Transporter, Busse, Lkw) mit dem europäischen Reifenlabel gekennzeichnet werden.

Das EU-Reifenlabel ähnelt dem bereits zum 01.12.2011 eingeführten Energieeffizienzlabel für Pkw. Es enthält Informationen über den Rollwiderstand des Reifens (stilisierte Tankstellenzapfsäulensymbol), die Nasshaftung des Reifens (stilisierte Regenwolke) und das externes Rollgeräusch des Reifens

Fahrzeugbörsen im Internet als virtueller Verkaufsraum i.S.v. Anlage 4 Abschnitt II Nr. 4 zu § 5 Pkw EnVKV

Als zum 01.12.2011 die geänderten Bestimmungen der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungs-verordnung (Pkw-EnVKV) in Kraft traten, war umstritten, ob die Auftritte von Kfz-Händlern in Fahrzeugbörsen im Internet wie www.mobile.de oder www.autoscout24.de „virtuelle Verkaufsräume“ sind oder ob es sich bei den inserierten Fahrzeugen nur um mit Zeitungsinseraten vergleichbare Inserate im Internet handelt. Gegebenenfalls müsste auf der jeweiligen Fahrzeugdetailseite die Angabe der CO2-Effizienzklasse zusammen mit dem farbigen CO2-Label erfolgen.

Umschulungsangebot zum Berufskraftfahrer durch einen Bildungsträger ist keine Fahrschulwerbung

Ein Bildungsträger bot in einer Zeitungsanzeige für Arbeitslose verschiedene Umschulungsmöglichkeiten in der Logistikbranche an. Angeboten wurden insbesondere Umschulungen für Kurier- und Servicefahrer, aber auch Berufskraftfahrer. In der Zeitungswerbung wurde darauf hingewiesen, dass die Ausbildungen jeweils mit Praktikum und vielen Zusatzleistungen angeboten werden. Die Wettbewerbszentrale beanstandete diese Werbung als irreführend im Sinne von § 5 UWG, weil nach ihrer Auffassung durch die Werbeanzeige der Eindruck erweckt würde, dass der Bildungsträger Leistungen einer Fahrschule anbiete

Werbung mit einer Preisgegenüberstellung bei gebrauchten Kfz

Das Landgericht Osnabrück hat mit Urteil vom 09.07.2012, Az. 16 O 37/12 entschieden, dass im Zusammenhang mit dem Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen mit Preisgegenüberstellungen, bei denen dem verlangten Preis ein „ehem. NP“ gegenübergestellt wird dann nicht geworben werden darf, wenn nicht erläutert wird, um welchen Preis es sich bei dem so bezeichneten Preis handelt.

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