Über 5 Jahre alte, ungebrauchte Kugellager für Kfz dürfen nicht als „neu“ beworben werden – Wettbewerbszentrale lässt irreführende Werbung eines Kfz-Teile-Händlers verbieten –
Auch wenn sie originalverpackt und noch ungebraucht sind, dürfen Kugellager, die schon über 5 Jahre gelagert werden, nicht als „neu“ beworben werden. Eine entsprechende Werbung hat das Saarländische Oberlandesgericht auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Anbieter von Kfz-Ersatzteilen mit Urteil vom 02.04.2014 rechtskräftig untersagt (Az. 1 U 11/13).