Automobile & Mobilität

Fahrschulwerbung mit Gesamtpreisen nun rechtskräftig untersagt

Das Oberlandesgericht Celle (OLG Celle, Urteil vom 21.03.2013, Az. 13 U 134/12) hatte einer Fahrschule die Werbung für eine Führerscheinausbildung der Klasse B unter Herausstellung eines Pauschalpreises in Höhe von 1.450,00 Euro untersagt. Gegen dieses Urteil hatte die beklagte Fahrschule Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt. Der Bundesgerichtshof (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22. Januar 2014, Az. 1 ZR 71/13) hat die Beschwerde der beklagten Fahrschule gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen.

Pkw-Führerschein inklusive Grundbetrag für 199 €?

Unter der Überschrift „Mobil: Pkw-Führerschein inklusive Grundbetrag“ bot eine Gutscheinplattform in einem Newsletter eine Führerscheinausbildung der Klasse B zum Preis von 199,00 € an. Dies mit dem Hinweis, dass der Kunde auf die Leistung der Fahrschule damit einen Rabatt von 51 Prozent erhalte. Tatsächlich deckte der so beworbene Gutschein neben dem Grundbetrag und den Vorstellungsentgelten für die Prüfung lediglich zwei Fahrstunden im praktischen Unterricht ab.

Preisangabenverordnung gilt nicht auf Fachmesse

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass ein Aussteller auf der Internationalen Automobilausstellung (IAA) seine ausgestellten Fahrzeuge nicht auspreisen muss (Beschluss, Az. 6 W 111/13).

Nach der Preisangabenverordnung ist zwar jeder zur Angabe von Preisen verpflichtet, der Letztverbrauchern Waren anbietet. Allerdings handelt es sich bei der IAA in erster Linie um eine Leistungsschau der Automobilindustrie, bei der insbesondere Produktpremieren präsentiert werden.

OLG Hamm: Reparatur-Gutscheine als Zugabe zur KFZ-Reparatur eines Kasko-Schadens wettbewerbswidrig

Wird einem Kunden für die Reparatur eines Kasko-Schadens ein Gutschein für einen Folgeauftrag angeboten, so ist dies wettbewerbswidrig, wenn sich die Kasko-Versicherung nicht mit einer solchen Werbung einverstanden erklärt hat. Dies hat das Oberlandesgerichts Hamm mit einem aktuell veröffentlichten Urteil entschieden (Urteil vom 12.11.2013 – 4 U 31/13).

Facebook-Werbung durch Mitarbeiter eines Autohauses untersagt

Das Landgericht Freiburg hat mit nicht bestandskräftigem Beschluss vom 31.07.2013, Az. 12 O 83/13, einem Automobilhandelsunternehmen bei Androhung der üblichen Ordnungsmittel von bis zu € 250.000,– respektive Ordnungshaft untersagt, gegen die Regelungen der Pkw-EnVKV zu verstoßen und die nach dem Telemediengesetz (TMG) erforderlichen Angaben – sog. Anbieterkennzeichnung – nicht zu veröffentlichen sowie die Motorleistung eines Fahrzeugs nicht (auch) in „kW“ anzugeben.

OLG Brandenburg zur Werbung auf Gutscheinplattformen

In einem aktuellen Urteil hat das Brandenburgische Oberlandesgericht (Urteil vom 11.06.2013, Az 6 U 98/12) zu verschiedenen Fragen der Werbung auf Gutscheinplattformen Stellung genommen.

Die Wettbewerbszentrale hatte das Angebot einer Fahrschule auf einer Gutscheinplattform beanstandet, nach dem der Kunde bei Erwerb des Gutscheins 2 Fahrstunden zum stark ermäßigten Preis von 9,00 € erhalten sollte.

Keine Entscheidung des BGH zum Werbecharakter von Telefonanrufen, mit denen nach Auftragsabwicklung die Zufriedenheit des Kunden ermittelt werden soll

Mit jetzt rechtskräftig gewordenem Urteil vom 30.03.2012 hatte das OLG Köln, Az. 6 U 191/11, entschieden, dass der Telefonanruf eines Marktforschungsinstituts im Auftrag eines Autoglaskonzerns, der der Nachfrage der Kundenzufriedenheit im Anschluss an eine Steinschlagreparatur diente, Werbung i.S.v. § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG und als solche verboten ist, wenn nicht eine Einwilligung des Kunden vorliegt. Dies gelte gleichermaßen, egal ob der Kunde Gewerbetreibender oder Verbraucher ist.

Kodex für Qualität und Sicherheit beim Fahrzeughandel im Internet aktualisiert

Berlin/Dreilinden – Der ADAC, die Wettbewerbszentrale, das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe sowie AutoScout24 und mobile.de haben den seit 2008 existierenden gemeinsamen Kodex für den Fahrzeughandel im Internet überarbeitet. Mit den hier festgelegten Verhaltensregeln für die Internet-Fahrzeugbörsen und ihre Händler setzen sich die Initiatoren für einen sichereren und qualitativ hochwertigen Online-Fahrzeughandel ein. Seriöse Händler werden so in ihrem fairen Wettbewerbsverhalten gestärkt und Verbraucher geschützt.

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