Automobile & Mobilität

Gesetzesentwurf zur Durchsetzung verbraucherschützender Vorschriften im Datenschutzrecht beschlossen – Verbandsklagerecht verankert

Wie das BMJV heute mitteilt, hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts beschlossen. Kern des Regierungsentwurfes ist das sog. Verbandsklagerecht: Nach dem vorgelegten Entwurf sollen Verbraucher- und Wirtschaftsverbände gegen bestimmte Datenschutzverletzungen durch Unternehmen im Wege der Verbandsklage vorgehen können.

Deutscher Verkehrsgerichtstag fordert Sachverständigenberufsordnung

Der 53. Deutsche Verkehrsgerichtstag hat erneut den Gesetzgeber aufgefordert, „für eine grundsätzliche Ordnung des Kfz-Sachverständigenwesens zu sorgen.“ Dazu gehöre insbesondere die Regelung einer entsprechenden Grundqualifikation und einer regelmäßigen Fortbildung, die nachzuweisen seien.

Die Ausbildung von Sachverständigen ist – anders als bspw. die von Rechtsanwälten, Ärzten oder Apothekern – nicht spezialgesetzlich geregelt

Keine Aufbauseminare für punkteauffällige Kraftfahrer mehr

Bei der Wettbewerbszentrale häufen sich Beschwerden über die Werbung von Fahrschulen insbesondere im Internet, die auch weiterhin mit der Durchführung von Aufbauseminaren für punkteauffällige Kraftfahrer werben. Solche Seminare sind durch die Einführung des Fahreignungs-Bewertungssystems ab dem 1. Mai 2014 durch den Gesetzgeber abgeschafft bzw. durch das neue „Fahreignungs-Seminar“ abgelöst worden. Bei dem neuen Seminar ist neben dem von Fahrschulen zu leistenden verkehrspädagogischen Teil auch eine verkehrspsychologische Schulung vorgesehen. Einzelne Fahrschulen erwecken in ihrem Internetauftritt jedoch weiterhin den Eindruck, als könnten sie anders als andere Fahrschulen tatsächlich noch ein Aufbau-Seminar zum Punkteabbau anbieten, was tatsächlich aber nicht der Fall ist.

Wettbewerbsrecht für Fahrlehrer, 2. Auflage ab sofort erhältlich

Die Ansprache der Kunden in der Werbung hat für die Fahrschulen große Bedeutung. Fahrlehrer müssen dabei wissen, wie sie Ihre Dienstleistungen präsentieren und anbieten dürfen. Das Handbuch „Wettbewerbsrecht für Fahrlehrer“ verschafft in seiner 2. Auflage wieder mit vielen praktischen Werbebeispielen einen Überblick über die zum Teil auch speziellen Vorschriften, die ein Fahrlehrer beachten muss.

Kostenvoranschläge von Fahrschulen für die Erlangung von Fördermitteln

Das Thema „Kostenvoranschläge“ beschäftigt Fahrschulen in der Praxis immer wieder. Die Rechtsprechung sieht Kostenschätzungen insbesondere in Form der Bewerbung von Pauschalbeträgen als Verstoß gegen § 19 Fahrlehrergesetz an. So hat das Oberlandesgericht Celle mit Urteil vom 21.03.2013 (Az. 13 U 134/12) einer Fahrschule die Werbung für eine Führerscheinausbildung der Klasse B unter Herausstellung eines Pauschalpreises in Höhe von 1.450 Euro als Verstoß gegen § 19 FahrlG untersagt.

Wichtige Änderungen im Fernabsatz und bei Geschäften außerhalb von Geschäftsbetrieben ab dem 13.06.2014 – Neue Informationspflichten für Dienstleister und Handwerksbetriebe in Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie ab 13.06.2014

Zum 13.06.2014 sind von den Unternehmern neue Informationspflichten zu beachten. Dies ergibt sich aus der Umsetzung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie, die vom Gesetzgeber in das BGB sowie in das EGBGB eingearbeitet wurde.

Danach muss auch ein Anbieter von Dienstleistungen bzw. Werkleistungen dem Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung eine Vielzahl von Informationen in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung stellen.

Über 5 Jahre alte, ungebrauchte Kugellager für Kfz dürfen nicht als „neu“ beworben werden – Wettbewerbszentrale lässt irreführende Werbung eines Kfz-Teile-Händlers verbieten –

Auch wenn sie originalverpackt und noch ungebraucht sind, dürfen Kugellager, die schon über 5 Jahre gelagert werden, nicht als „neu“ beworben werden. Eine entsprechende Werbung hat das Saarländische Oberlandesgericht auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Anbieter von Kfz-Ersatzteilen mit Urteil vom 02.04.2014 rechtskräftig untersagt (Az. 1 U 11/13).

BGH zu der Frage, wann bei einer KFZ-Werbung eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers als Angebot anzusehen ist und damit eine Endpreisangabe in der Werbung erforderlich wird

In einem aktuell veröffentlichten Urteil hat der BGH entschieden, dass in einer gemeinsamen Werbeanzeige von mehreren Kfz-Händlern ein Hinweis auf eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers nur dann ein Angebot im Sinne der Preisangabenverordnung darstellt, wenn die Ankündigung ihrem Inhalt nach so konkret gefasst ist, dass sie nach der Auffassung des Verkehrs den Abschluss eines Geschäfts auch aus der Sicht der Kunden ohne weiteres zulässt

Keine Vertragsstrafe als Spende an Dritte zum Zweiten

Mit nunmehr rechtskräftigem Urteil vom 20.08.2013, Az. 33 O 292/12, hat das LG Köln ein weiteres Mal entschieden, dass das Versprechen einer Vertragsstrafe in Form einer an einen Dritten zu leistenden Spende nicht geeignet ist, die Wiederholungsgefahr des begangenen Wettbewerbsverstoßes auszuräumen.

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