Automobile & Mobilität

Fahrschulen bekommen keine Grundgebühr

In einem vor dem Landgericht Wiesbaden von der Wettbewerbszentrale geführten Musterverfahren hat das Gericht einer Fahrschule die Verwendung des Begriffes „Anmeldegebühr“ als Bezeichnung für das Entgelt für die allgemeinen Aufwendungen des Fahrschulbetriebs einschließlich des gesamten theoretischen Unterrichtes untersagt (LG Wiesbaden, Urteil vom 19.12.2014, Az. 13 O 38/14). Die Fahrschule hatte in ihrem Schaufenster ein Plakat ausgehängt mit dem Aufdruck

Vertriebsverbot für LED-Leuchtmittel ohne E-Zeichen

Häufig werden deutschen Verbrauchern über das Internet reihenweise gefertigte LED-Soffitten für Scheinwerfer, Brems- und Rücklichter, Seitenblinker und Kennzeichenleuchten mit dem Hinweis „Nicht im Geltungsbereich der StVZO zugelassen“ oder auch „Nicht zur Verwendung im Geltungsbereich der Straßenverkehrszulassungsordnung“ zum Verkauf angeboten. Den Soffitten fehlt das sogenannte E-Zeichen.

Kraftstoffersparnis und Reduktion von Schadstoffemissionen durch Zusatz von Bioenzymen – Landgericht Karlsruhe untersagt Werbung

Auch wenn die Kraftstoffpreise in den letzten Monaten deutlich gesunken sind, reagiert der Verbraucher doch mit besonderer Sensibilität auf Werbeaussagen, mit denen eine deutliche Kraftstoffersparnis versprochen wird. Geht dies noch einher mit Hinweisen auf eine spürbare Reduktion von Schadstoffemissionen, so ist zusätzlich das Verantwortungsgefühl für die Umwelt angesprochen.

Gesetzesentwurf zur Durchsetzung verbraucherschützender Vorschriften im Datenschutzrecht beschlossen – Verbandsklagerecht verankert

Wie das BMJV heute mitteilt, hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts beschlossen. Kern des Regierungsentwurfes ist das sog. Verbandsklagerecht: Nach dem vorgelegten Entwurf sollen Verbraucher- und Wirtschaftsverbände gegen bestimmte Datenschutzverletzungen durch Unternehmen im Wege der Verbandsklage vorgehen können.

Deutscher Verkehrsgerichtstag fordert Sachverständigenberufsordnung

Der 53. Deutsche Verkehrsgerichtstag hat erneut den Gesetzgeber aufgefordert, „für eine grundsätzliche Ordnung des Kfz-Sachverständigenwesens zu sorgen.“ Dazu gehöre insbesondere die Regelung einer entsprechenden Grundqualifikation und einer regelmäßigen Fortbildung, die nachzuweisen seien.

Die Ausbildung von Sachverständigen ist – anders als bspw. die von Rechtsanwälten, Ärzten oder Apothekern – nicht spezialgesetzlich geregelt

Keine Aufbauseminare für punkteauffällige Kraftfahrer mehr

Bei der Wettbewerbszentrale häufen sich Beschwerden über die Werbung von Fahrschulen insbesondere im Internet, die auch weiterhin mit der Durchführung von Aufbauseminaren für punkteauffällige Kraftfahrer werben. Solche Seminare sind durch die Einführung des Fahreignungs-Bewertungssystems ab dem 1. Mai 2014 durch den Gesetzgeber abgeschafft bzw. durch das neue „Fahreignungs-Seminar“ abgelöst worden. Bei dem neuen Seminar ist neben dem von Fahrschulen zu leistenden verkehrspädagogischen Teil auch eine verkehrspsychologische Schulung vorgesehen. Einzelne Fahrschulen erwecken in ihrem Internetauftritt jedoch weiterhin den Eindruck, als könnten sie anders als andere Fahrschulen tatsächlich noch ein Aufbau-Seminar zum Punkteabbau anbieten, was tatsächlich aber nicht der Fall ist.

Wettbewerbsrecht für Fahrlehrer, 2. Auflage ab sofort erhältlich

Die Ansprache der Kunden in der Werbung hat für die Fahrschulen große Bedeutung. Fahrlehrer müssen dabei wissen, wie sie Ihre Dienstleistungen präsentieren und anbieten dürfen. Das Handbuch „Wettbewerbsrecht für Fahrlehrer“ verschafft in seiner 2. Auflage wieder mit vielen praktischen Werbebeispielen einen Überblick über die zum Teil auch speziellen Vorschriften, die ein Fahrlehrer beachten muss.

Kostenvoranschläge von Fahrschulen für die Erlangung von Fördermitteln

Das Thema „Kostenvoranschläge“ beschäftigt Fahrschulen in der Praxis immer wieder. Die Rechtsprechung sieht Kostenschätzungen insbesondere in Form der Bewerbung von Pauschalbeträgen als Verstoß gegen § 19 Fahrlehrergesetz an. So hat das Oberlandesgericht Celle mit Urteil vom 21.03.2013 (Az. 13 U 134/12) einer Fahrschule die Werbung für eine Führerscheinausbildung der Klasse B unter Herausstellung eines Pauschalpreises in Höhe von 1.450 Euro als Verstoß gegen § 19 FahrlG untersagt.

Wichtige Änderungen im Fernabsatz und bei Geschäften außerhalb von Geschäftsbetrieben ab dem 13.06.2014 – Neue Informationspflichten für Dienstleister und Handwerksbetriebe in Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie ab 13.06.2014

Zum 13.06.2014 sind von den Unternehmern neue Informationspflichten zu beachten. Dies ergibt sich aus der Umsetzung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie, die vom Gesetzgeber in das BGB sowie in das EGBGB eingearbeitet wurde.

Danach muss auch ein Anbieter von Dienstleistungen bzw. Werkleistungen dem Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung eine Vielzahl von Informationen in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung stellen.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

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Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
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