Automobile & Mobilität

OLG Thüringen verbietet Werbung eines Autohauses mit Herstellerlogo

Das Thüringer Oberlandesgericht hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren entschieden, dass – unabhängig von markenrechtlichen Fragen – die Verwendung des „HYUNDAI-Schriftzugs“ mit dem „HYUNDAI-Logo“ den irreführenden Eindruck erweckt, das werbende Autohaus sei Vertragshändler des genannten Herstellers (Urteil vom 25.05.2016, Az. 2 U 514/15).

OLG Düsseldorf: Vertriebsverbot für LED-Soffitten ohne Prüfkennzeichnung auf dem deutschen Markt – Wettbewerbszentrale mahnt zur Vorsicht

In letzter Zeit erhält die Wettbewerbszentrale wieder vermehrt Beschwerden über nicht geprüfte LED-Soffitten, die vornehmlich über das Internet angeboten werden. Dies gibt Anlass, nochmals auf die Rechtslage hinzuweisen (vgl. bereits News vom 09.02.2015 >>):

Nach § 22a Abs. 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dürfen nicht geprüfte prüfungspflichtige Fahrzeugteile im Interesse der Verkehrssicherheit zur Verwendung im Geltungsbereich der StVZO weder „feilgeboten“ noch veräußert oder erworben werden.

Reform des Fahrlehrerrechts – Wettbewerbszentrale rät zur Vorsicht bei Werbung für Fahrsimulatoren-Einsatz

Im Zuge der Reform des Fahrlehrerrechts wird derzeit darüber diskutiert, ob und wie der Einsatz von Fahrsimulatoren in die Ausbildung von Fahrschülern integriert werden soll. Dazu gibt es in der Fahrlehrerschaft sehr unterschiedliche Auffassungen und eine Vielzahl von Argumenten.

Bereits seit 2007 weist die Wettbewerbszentrale immer wieder darauf hin, dass bei der Bewerbung des Einsatzes von Fahrsimulatoren Vorsicht geboten ist.

Gesetzliches Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften gilt auch für Kompletträder

Aus gegebenem Anlass weist die Wettbewerbszentrale darauf hin, dass das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften auch für Kompletträder gilt und die Ausnahmeregelung für Kundenspezifikationen nicht greift. Dies ergibt sich aus den bislang vorliegenden Entscheidungen, insbesondere der Entscheidung des KG Berlin, Urteil vom 23.04.2015, Az. 5 U 111/14.

Rückblick: Erstes Expertenforum Automotive Recht (EAR) der Wettbewerbszentrale

Am 1. März 2016 fand in der BMW-Welt in München das Expertenforum Automotive Recht (EAR) statt. Erschienen waren Vertreter von Automobilherstellern und Zulieferunternehmen, Autohäusern sowie Kfz-Verbänden und -Innungen, Prüforganisationen und im Automobilbereich tätige Anwälte.

Dr. Andreas Ottofülling (Wettbewerbszentrale Büro München) begrüßte die Teilnehmer zum ersten Expertenforum Automotive Recht und führte durch das Programm. Den Auftakt des EAR machte Mirko Haase (Präsident Berufsverband der Compliance Manager und General Motors Regional Compliance Officer Europe). Er referierte zum Thema „Wettbewerbsrechtlichen Compliance unter Berücksichtigung der Automobilwirtschaft.“ Neben der Compliance in IT-, Technical-, Tax- und zahlreichen anderen Bereichen sei die interessante Frage, ob auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einen eigenen Compliance-Bereich eröffne. Wenn sich Wettbewerbsverstöße in einem Unternehmen ereignen oder gar häufen, dann sei es Aufgabe des Compliance Managers, hier einzugreifen.

Rückblick: Erstes Expertenforum Automotive Recht (EAR) der Wettbewerbszentrale

Am 1. März 2016 fand in der BMW-Welt in München das Expertenforum Automotive Recht (EAR) statt. Erschienen waren Vertreter von Automobilherstellern und Zulieferunternehmen, Autohäusern sowie Kfz-Verbänden und -Innungen, Prüforganisationen und im Automobilbereich tätige Anwälte.

Dr. Andreas Ottofülling (Wettbewerbszentrale Büro München) begrüßte die Teilnehmer zum ersten Expertenforum Automotive Recht und führte durch das Programm. Den Auftakt des EAR machte Mirko Haase (Präsident Berufsverband der Compliance Manager und General Motors Regional Compliance Officer Europe). Er referierte zum Thema „Wettbewerbsrechtlichen Compliance unter Berücksichtigung der Automobilwirtschaft.“ Neben der Compliance in IT-, Technical-, Tax- und zahlreichen anderen Bereichen sei die interessante Frage, ob auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einen eigenen Compliance-Bereich eröffne. Wenn sich Wettbewerbsverstöße in einem Unternehmen ereignen oder gar häufen, dann sei es Aufgabe des Compliance Managers, hier einzugreifen.

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) verkündet – Informationspflichten für Unternehmer ab 01.02.2017 zu beachten

Im Jahr 2013 haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2013/11/EU über alternative Streitbeilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (sog. ADR-Richtlinie) erlassen. Ziel dieser Richtlinie ist es, eine einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige Möglichkeit der Beilegung inländischer und grenzüberschreitender Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern zu schaffen, die sich aus offline oder online geschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen ergeben.

Neues UWG tritt morgen in Kraft – Änderungen in Paragrafenfolge und Wortlaut einzelner Vorschriften

Das am 05.11.2015 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur zweiten Änderung des Gesetzes gegen den gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2015 Teil I Nr. 49, Seite 2158). Die neuen Regelungen treten damit morgen in Kraft.

Die Gesetzesänderung bringt eine neue Struktur des UWG mit sich, d.h. sowohl Änderungen in der Paragrafenfolge als auch Änderungen des Wortlauts einzelner Vorschriften. Eine wesentliche Änderung der materiellen Rechtslage erwartet die Wettbewerbszentrale nach einer ersten Einschätzung allerdings nicht,

Bundestag hat neues UWG beschlossen – Strukturelle Änderungen sollen nicht zu wesentlicher Änderung der Rechtslage führen

Der Bundestag hat am 5. November 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur zweiten Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) angenommen ( BT-Drucks. 18/4535 >>) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschuss (Drucks. 18/6571>>).
Ziel der Gesetzesänderung ist eine gesetzessystematische Klarstellung, um die Vorgaben der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (Richtlinie 2005/29/EG >>; kurz: UGP-RL), welche eine vollständige Rechtsangleichung bezweckt, auch im Wortlaut des UWG zu erreichen.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de