Automobile & Mobilität

Werbung für den Einsatz von Fahrsimulatoren im Fahrschulbereich – Wettbewerbszentrale rät auch weiterhin zu Vorsicht

Auf Klage der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Gera (LG Gera, Urteil vom 20.02.2017, Az. 11 HK O 57/16) einem Fahrschulunternehmer untersagt, für den Einsatz eines Fahrschulsimulators bei der Führerscheinausbildung mit der Aussage zu werben „Unsere Schüler sparen durch den günstigeren Preis der Simulator-Einheiten bis zu 240,00 Euro pro Kurs“. Das Gericht folgte der Auffassung der Wettbewerbszentrale, dass mit derartigen Aussagen solange nicht geworben werden darf, bis es empirische Erfahrungen im Sinne von gesicherten Daten gibt, welche die Richtigkeit dieser werblichen Aussage belegen.

Werbung für den Einsatz von Fahrsimulatoren im Fahrschulbereich – Wettbewerbszentrale rät auch weiterhin zu Vorsicht

Auf Klage der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Gera (LG Gera, Urteil vom 20.02.2017, Az. 11 HK O 57/16) einem Fahrschulunternehmer untersagt, für den Einsatz eines Fahrschulsimulators bei der Führerscheinausbildung mit der Aussage zu werben „Unsere Schüler sparen durch den günstigeren Preis der Simulator-Einheiten bis zu 240,00 Euro pro Kurs“. Das Gericht folgte der Auffassung der Wettbewerbszentrale, dass mit derartigen Aussagen solange nicht geworben werden darf, bis

Was Unternehmer bei Nutzung von kostenpflichtigen Sonderrufnummern beachten sollten – Fragen und Antworten zum Urteil des EuGH vom 02. März 2017, Rs. C-568/15 zur Kostenbelastung von Verbrauchern bei Anrufen über kostenpflichtige Sonderrufnummern

Der EuGH hat mit Urteil vom02. März 2017, RS C – 568/15 entschieden:
Einem Verbraucher dürfen durch einen Anruf unter einer von einem Unternehmen eingerichteten Servicerufnummer wegen Fragen oder Erklärungen zu einem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag keine höheren Telefonkosten entstehen als die Kosten eines Anrufs unter einer gewöhnlichen geografischen Festnetz- oder Mobilfunkrufnummer.

Das Urteil hat in der Unternehmerschaft und in der Presse ein großes Echo gefunden.

Zustimmung des Bundesrats zur Reifenkennzeichnungsverordnung

Am 10.03.2017 hat der Bundesrat der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegten Reifenkennzeichnungsverordnung zugestimmt. Bereits seit dem 01.11.2012 müssen im Handel fast alle Reifen für vierrädrige Kraftfahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung mit dem europäischen Reifenlabel gekennzeichnet werden (EG-Verordnung Nr. 1222/2009).

Zahlungsmöglichkeiten im Onlinehandel sollen für Verbraucher kostenlos sein – Gesetzesentwurf sieht entsprechende Neuregelung vor

Nach dem Willen des Gesetzgebers dürfen Onlinehändler dem Verbraucher für die Zahlung per Lastschrift, Überweisung, Kreditkarte oder andere besonders gängige Bezahlmöglichkeiten künftig keine zusätzlichen Zahlungsentgelte in Rechnung stellen: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plant, im Rahmen der Umsetzung des zivilrechtlichen Teils der EU-Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (RL 2015/2366/EU) Händler zu verpflichten, die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten weitestgehend für den Verbraucher kostenlos anzubieten.

1 Jahr neues UWG – Zwischenbilanz: Keine wesentlichen Änderungen in der Praxis

Seit einem Jahr ist das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft, nachdem es durch das 2. Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (BGBl. I 2015, S. 2158) novelliert wurde: Wesentliche Änderungen für die Praxis hat die Novelle erwartungsgemäß nicht mit sich gebracht. Diese Zwischenbilanz zieht die Wettbewerbszentrale nach ihren praktischen Erfahrungen und der Analyse der bisher ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum neuen UWG.

Verbraucherstreitbeilegung – Erinnerung: Neue Informationspflichten für Händler treten am 01.02.2017 in Kraft – Neue Regelungen betreffen Online- und stationären Handel

Unternehmen treffen im Hinblick auf etwaige Streitigkeiten mit Verbrauchern über offline oder online geschlossene Kauf- bzw. Dienstleistungsverträgen neue Informationspflichten, wenn am 01.02.2017 weitere Vorschriften des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) in Kraft treten:

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de