LG Frankfurt a. M. verhängt Ordnungsmittel gegen Airline wegen Verstoßes gegen Unterlassungsverpflichtung
Wegen des Verstoßes gegen die gerichtlich auferlegte Verpflichtung zu Unterlassung der Verwendung bestimmter Klauseln in
Wegen des Verstoßes gegen die gerichtlich auferlegte Verpflichtung zu Unterlassung der Verwendung bestimmter Klauseln in
Nach Eingang zahlreicher Beschwerden hat die Wettbewerbszentrale die Darstellungen der Kontaktmöglichkeiten auf den Webseiten von sechs Fluggesellschaften mit Sitz in der EU und der Türkei beanstandet.
In dem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren gegen die Fluggesellschaft Ryanair wegen der Verwendung bestimmter Klauseln in deren allgemeinen Beförderungsbedingungen liegt nunmehr eine rechtskräftige Entscheidung vor:
Der BGH hat entschieden, dass ein Flugvermittlungsportal ein unzulässiges zusätzliches Entgelt verlangt, wenn
Mit Urteil vom 31.05.2022 hat das Landgericht Frankfurt am Main die Betreiberin eines Reisebuchungsportals verurteilt, es zu unterlassen, vor Abschluss einer Buchung …
Das LG Darmstadt hat jüngst eine Fluggesellschaft verurteilt es zu unterlassen, die verbraucherseitige Geltendmachung von Ansprüchen aus der Fluggastrechte-VO