Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung kann die gesetzliche Preisregelung des § 19 Fahrlehrergesetz nicht außer Kraft setzen
Die Wettbewerbszentrale hat gegenüber dem Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung rechtliche Bedenken zu einem so genannten Interessenbekundungsverfahren zur Ausbildung der Dienstfahrerlaubnis Klasse D erfolgreich geltend gemacht.