Fahrschulen

BMJ veröffentlicht Leitfaden zur Impressumspflicht – Mehr Sicherheit im Online-Handel

Das BMJ hat heute einen Leitfaden zur Impressumspflicht veröffentlicht, um zu mehr Rechtssicherheit im Internethandel beizutragen. Dieser soll Gewerbetreibenden als Orientierungshilfe bei der Gestaltung ihrer Anbieterkennzeichnung entsprechend den Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) dienen. Der Leitfaden wird ständig aktualisiert.

Engagement der Wettbewerbszentrale bei der Fahrlehrerfortbildung in Bayern – Experte erteilt an fünf Terminen Unterricht zu Fragen des Wettbewerbsrechts

In Zusammenarbeit mit der Fahrlehrerbetreuung und Fortbildung GmbH, der Bildungseinrichtung des Landesverbandes Bayerischer Fahrlehrer, wird das Thema Wettbewerbsrecht in die Fahrlehrerfortbildung nach § 33 a Fahrlehrergesetz integriert. Wie auch bereits im Rahmen der Fahrlehrerfortbildung in Schleswig Holstein im Februar 2008 wird Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke, der bei der Wettbewerbszentrale für die wettbewerbsrechtlichen Themen der Fahrlehrerschaft zuständig ist,

Vortrag der Wettbewerbszentrale im Rahmen der Vorstandssitzung der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände

Die Wettbewerbszentrale hat die Einladung erhalten, bei der Vorstandssitzung der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände am 17./18. September 2008 in Rangsdorf mit den Mitgliedern des Vorstandes Fragen des Wettbewerbsrechts zu erörtern. Im Rahmen der Vorstandssitzung wird Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale und Experte für das Fahrschulwesen, in einem Vortrag die aktuellen Fragen des Wettbewerbsrechts darstellen.

Fahrlehrerfortbildung – Unterrichtseinheit der Wettbewerbszentrale zur Fahrschulwerbung

Fahrlehrer sind nach § 33 a Fahrlehrergesetz verpflichtet, alle vier Jahre an einem dreitätigen Fortbildungslehregang teilzunehmen. Der Fahrlehrerverband Schleswig Holstein bietet eine solche Fortbildung jeweils in der Zeit vom 04. bis 06.02. bzw. 07. bis 09.02.2008 an. Im Rahmen der vier in Bad Bramstedt stattfindenden Kurse wird der Experte der Wettbewerbszentrale für den Bereich Fahrschulwesen, Rechtsanwalt Peter Goerke, jeweils eine dreistündige Unterrichtseinheit zum Thema Wettbewerbsrecht abhalten.

Entscheidung des Oberlandesgerichts München zur Preiswerbung von Fahrschulen

In einer grundsätzlichen Entscheidung hat das Oberlandesgericht München (Urteil vom 29.11.2007, Az. 6 U 3444/07) zur Preiswerbung von Fahrschulen und zur Vorschrift des § 19 des Fahrlehrergesetzes Stellung genommen. In dem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren ging es um die Werbung einer Fahrschule, die ein Innovativpaket zum Gesamtpreis von 999,99 € angeboten hatte.

Probefahrstunden bleiben unzulässig

Fahrschulen werben hin und wieder einmal mit der Durchführung von Probefahrstunden, um potentielle Fahrschüler von ihrer Fahrschule zu überzeugen. Die Wettbewerbszentrale macht jedoch darauf aufmerksam, dass Probefahrstunden und die Werbung dafür unzulässig sind.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de