Telefonnummer im Internet-Impressum
Die Wettbewerbszentrale hat in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass im Rahmen eines nach § 5 Telemediengesetzes vorzuhaltenden Internetimpressums in diesem Impressum eine Telefonnummer zur telefonischen Kontaktaufnahme anzugeben ist. Der Europäische Gerichtshof hat nunmehr in einem aktuellen Urteil (Urteil vom 16.10.2008, Rechtssache C-298/07) entschieden, dass die Angabe einer solchen Telefonnummer