Fahrschulen

Verabredete Unterlassungserklärung

Erneut musste sich die Wettbewerbszentrale mit dem Versuch beschäftigen, durch eine verabredete Unterlassungserklärung eine berechtigte Abmahnung zu unterlaufen.

Fünf Fahrschulen warben Anfang März 2011 für die Durchführung von freiwilligen Fortbildungsseminaren für Fahranfänger mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der Probezeitverkürzung. Wenn man die dort angegebene Telefonnummer kontaktierte, erhielt man die Auskunft, dass in Kürze ein solcher Kurs beginne und man sich mit einer der fünf Fahrschulen in Verbindung setzen sollte.

Teurer Trick

Dass sich der Versuch, eine Unterlassungserklärung zu verabreden, um „Kosten“ zu sparen nicht lohnt, mussten 3 Fahrschulen aus Norddeutschland erfahren, die nach Abschluss der gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Wettbewerbszentrale Kosten von mehr als 5.000 Euro zu tragen haben.

„Anerkannter Ausbildungsbetrieb“ war nicht anerkannt

Die Wettbewerbszentrale hat vor dem Landgericht Konstanz einen Unternehmer verklagt, der in seinen Werbeflyern den irreführenden Eindruck erweckt hat, er biete in Zusammenarbeit mit der Industrie- u. Handelskammer diverse Ausbildungsgänge an. Das Landgericht Konstanz ist der Meinung der Wettbewerbszentrale gefolgt, dass die Werbung mit dem Hinweis:

„Ihre Berufschance – Ausbildung und Weiterbildung zum Kraftfahrer… Investition Zukunft, wir bilden aus! Anerkannter Ausbildungsbetrieb!“

Neues UWG in Kraft – Neue Regeln für Werbung und Vertrieb

Die UWG-Novelle ist am 30.12.2008 in Kraft getreten, nachdem der Bundestag Ende November in zweiter und dritter Lesung die von der Bundesregierung vorgeschlagene UWG-Novelle verabschiedet und auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 19.12.2008 dem Gesetzentwurf zugestimmt hatte. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG).

Telefonnummer im Internet-Impressum

Die Wettbewerbszentrale hat in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass im Rahmen eines nach § 5 Telemediengesetzes vorzuhaltenden Internetimpressums in diesem Impressum eine Telefonnummer zur telefonischen Kontaktaufnahme anzugeben ist. Der Europäische Gerichtshof hat nunmehr in einem aktuellen Urteil (Urteil vom 16.10.2008, Rechtssache C-298/07) entschieden, dass die Angabe einer solchen Telefonnummer

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