Fahrschulen

Roller fahren mit dem Pkw-Führerschein – Werbemöglichkeiten für die neue Fahrerschulung in Fahrschulen

Bei der Wettbewerbszentrale häufen sich die Eingaben und Fragen zur mit der 14. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften erfolgten Einführung der Fahrerschulung zur Eintragung der Schlüsselzahl 196. Die neue Regelung gilt seit dem 01.01.2020. Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht wirft diese neue „Ausbildung“ einige Fragen auf, die sich bei der Werbung für dieses neue Angebot von Fahrschulen stellen.

In eigener Sache: Werbe und Wettbewerbsrecht für Fahrlehrer – 3. Auflage ab sofort erhältlich.

Die Ansprache der Kunden in der Werbung hat auch im Zeitalter der Digitalisierung für die Fahrschulen große Bedeutung. Fahrschulunternehmer müssen dabei wissen, wie sie Ihre Dienstleistungen präsentieren und anbieten dürfen. Mit dem Praktikerhandbuch „Werbe- Und Wettbewerbsrecht für Fahrlehrer“ wird das bisher von der Wettbewerbszentrale herausgegebene Werk „Wettbewerbsrecht für Fahrlehrer“ mit dem DEGENER Verlag in Hannover fortgesetzt. Das aktualisierte Praktikerhandbuch

Nicht mehr als 2 Theorieeinheiten am Tag auch bei Ferien- oder Kompaktkursen – Wettbewerbszentrale erreicht Klärung in einem Grundsatzverfahren. Auch Werbung mit einer „Theorie-und-Praxis-Garantie“ bleibt verboten.

Das Oberlandesgericht Hamm hat einem Fahrschulunternehmer auf Klage der Wettbewerbszentrale hin untersagt, bei einem Intensivkurs zur Motorradausbildung anzukündigen, dass bereits am 7. Tag des 8tägigen Kurses die theoretische Fahrprüfung in der Klasse A abgelegt werden kann (OLG Hamm, Urteil vom 16.08.2018 – I-4 U 79/17 – nicht rechtskräftig).

6 Monate Beschwerdestelle Zahlungsentgelte – Wettbewerbszentrale sieht noch erheblichen Klärungsbedarf zur gesetzlichen Neuregelung

Seit 13.01.2018 sind die neuen Regeln in Kraft, die es Händlern verbieten, für die gängigsten Zahlungsmöglichkeiten zusätzliche Entgelte vom Verbraucher zu verlangen. Die Wettbewerbszentrale hat im Rahmen ihrer Funktion als Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft – wie schon im Bereich der SEPA-Diskriminierung – eine Beschwerdestelle eingerichtet, bei der Gewerbetreibende und Verbraucher seit Januar 2018 Fälle mitteilen können, in denen die neuen Regeln nicht umgesetzt wurden. Ebenso finden sich dort Informationen über den genauen Inhalt und die Folgen der neuen Regelungen.

Nach EuGH-Urteil: Datenschutzkonferenz sieht dringenden Handlungsbedarf für Betreiber von Facebook-Fanpages

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Lander (Datenschutzkonferenz – DSK) hat zu der zwei Tage alten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit von Facebook und Fanpage-Betreibern (Rs. C-210/16; wir haben über das Urteil vom 05.06.2018

EuGH zu Facebook-Fanpage: Auch Betreiber einer Fanpage sind für die Datenverarbeitung (mit) verantwortlich

Der EuGH hat mit heutigem Urteil entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Seite verantwortlich ist (Rs. C-210-16). Die Entscheidung betrifft die Facebookseiten (Fanpages), die man als Fan „liken“ kann, die keine privaten Facebook-Profile darstellen. Der EuGH sieht sowohl den Betreiber einer solchen Fanpage als auch Facebook in der Verantwortlichkeit, den Schutz personenbezogener Daten zu beachten.

Erneut Simulatorwerbung mit „weniger Fahrstunden“ untersagt

Ein Fahrschulunternehmen in Nordrhein-Westfalen, das mehrere Fahrschulen betreibt, bewarb im Rahmen des Internetauftrittes den Einsatz eines Fahrsimulators mit verschiedenen Hinweisen zu den Vorteilen eines solchen Gerätes. Bei den aufgezählten Vorteilen hieß es dazu dann „Weniger Praxis Fahrstunden und ein sicheres Gefühl im Straßenverkehr!“

EU-Kommission veröffentlicht Leitfaden zur Datenschutz-GrundVO

Mit einem gestern veröffentlichten Leitfaden zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) will die Europäische Kommission die Anwendung der ab dem 25.05.2018 geltenden neuen Datenschutzbestimmungen erleichtern. Außerdem hat die Kommission ein Online-Tool eingerichtet,

Fahrschulwerbung: Wettbewerbszentrale rät weiter zur Vorsicht bei Werbung für Einsatz von Fahrsimulatoren

Aus aktuellem Anlass weist die Wettbewerbszentrale erneut daraufhin, dass für den Einsatz von Fahrsimulatoren im Fahrschulbereich keine Werbeaussagen verwendet werden dürfen, deren Richtigkeit nicht belegt werden kann.

In drei Fällen erhielt die Wettbewerbszentrale aktuell Beschwerden darüber, dass Fahrschulunternehmer den Einsatz dieser Geräte in ihren Internettauftritten bewarben mit Aussagen, die den Eindruck erwecken, die Übungsstunden auf dem Simulator könnten Teile der praktischen Fahrausbildung ersetzen.

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Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
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T: +49 6172 12150
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