Rückblick: Wettbewerbszentrale mit Vortrag zum Werberecht für Fahrlehrer bei Jubiläumsveranstaltung
Am vergangenen Freitag hielt Dr. Fabio Schulze beim DEGENER Verlag GmbH anlässlich deren 90-jährigen Jubiläums
Am vergangenen Freitag hielt Dr. Fabio Schulze beim DEGENER Verlag GmbH anlässlich deren 90-jährigen Jubiläums
Bei der Wettbewerbszentrale sind in der letzten Zeit wieder häufiger Beschwerden wegen Fehlern im Impressum auf den Internetseiten von Fahrschulen eingegangen.
Das Landgericht Münster hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einer Fahrschule untersagt, in Zukunft damit zu werben, bei ihr könne der Motorradführerschein in 5 Tagen erworben werden
Die Wettbewerbszentrale weist darauf hin, dass Fahrschulunternehmer bei ihrer Werbung für den Einsatz von Fahrsimulatoren nicht den Eindruck erwecken dürfen, dass sich die Möglichkeit, in der Fahrschule auf einem solchen Gerät zu üben, auf die erforderlichen Kosten einer Führerscheinausbildung auswirkt.
Am 01.04.2021 ist die neue Regelung in Kraft getreten, die es Fahrschülern ermöglicht, wesentliche Teile der Ausbildung einschließlich der Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug zu absolvieren, ohne dass die zu erwerbende Fahrerlaubnis eine Einschränkung auf Automatikfahrzeuge beinhaltet
Das Landgericht Münster hat mit rechtskräftigem (Versäumnis-) Urteil vom 31.03.2020, Az. 022 O 1/20 einer Beratungsgesellschaft verboten, in der Werbung für ihre Leistungen das Landeswappen von Nordrhein-Westfalen abzubilden. 27
Die Wettbewerbszentrale hat heute eine Stellungnahme zum Angebot von Fahrschulen nach der geplanten Absenkung der Mehrwertsteuersätze am 01.07.2020 veröffentlicht.
Besondere Bedeutung für die Zusammenarbeit von Fahrlehrern hat nach einer Veröffentlichung von Beck-Aktuell ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Hessen vom 04.06.2020, Az. L 1 BA 15/18 (nicht rechtskräftig).
Auch Fahrschulen sind ja nach dem allgemeinen Lockdown in der Corona-Krise wieder geöffnet. Sie weisen in der Werbung nicht nur auf die Wiedereröffnung hin, sondern machen Kunden attraktive Angebote.
Die Wettbewerbszentrale hat heute eine Stellungnahme zum Anbot von Fahrschulen für die Durchführung von „Online-Theorieunterricht“ veröffentlicht.