BGH: Geschäftsmodell der DUH ist nicht rechtsmissbräuchlich
Der BGH hat heute die Revision eines von der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) abgemahnten Autohauses wegen des Einwands des Rechtsmissbrauchs nach § 8 Abs. 4 Satz 1 UWG zurückgewiesen.
Das Autohaus hatte in seinem Auftritt im Internet einen neuen Pkw beworben und wegen der Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen auf einen im Autohaus ausliegenden Leitfaden verwiesen.