Wettbewerbszentrale stellt u.a. Werbung mit „Autopilot“ und „autonomes Fahren“ für Fahrzeugassistenz-Funktionen auf den gerichtlichen Prüfstand
Die Wettbewerbszentrale hat verschiedene Werbeaussagen wie etwa „Autopilot inklusive“, „Volles Potenzial für autonomes Fahren“ oder „Bis Ende des Jahres: … automatisches Fahren innerorts“ mit denen der Autohersteller Tesla Fahrzeugassistenz-Funktionen eines bestimmten Fahrzeugtyps bewirbt, als irreführend beanstandet und beim LG München I Unterlassungsklage eingereicht