Automotive

Wettbewerbszentrale stellt u.a. Werbung mit „Autopilot“ und „autonomes Fahren“ für Fahrzeugassistenz-Funktionen auf den gerichtlichen Prüfstand

Die Wettbewerbszentrale hat verschiedene Werbeaussagen wie etwa „Autopilot inklusive“, „Volles Potenzial für autonomes Fahren“ oder „Bis Ende des Jahres: … automatisches Fahren innerorts“ mit denen der Autohersteller Tesla Fahrzeugassistenz-Funktionen eines bestimmten Fahrzeugtyps bewirbt, als irreführend beanstandet und beim LG München I Unterlassungsklage eingereicht

Fahrzeughersteller müssen freie Kfz-Werkstätten und Ersatzteilhändler erst ab September 2020 umfassend über Ersatzteile informieren

Fahrzeughersteller sind zurzeit noch nicht verpflichtet, unabhängigen Kfz-Händlern oder Reparaturbetrieben oder auch Herstellern oder Händlern von Fahrzeugersatzteilen Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für ihre Fahrzeuge in elektronisch weiterzuverarbeitender Form zu gewähren. Ein bloßer Lesezugriff ist ausreichend.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de