Werbung mit Zertifizierung und „TÜV“-Signets
Die Wettbewerbszentrale erhält immer wieder Beschwerden wegen werblicher Hinweise auf Zertifizierungen, insbesondere auch die Abbildung entsprechender Signets von Zertifizierungsgesellschaften.
Die Wettbewerbszentrale erhält immer wieder Beschwerden wegen werblicher Hinweise auf Zertifizierungen, insbesondere auch die Abbildung entsprechender Signets von Zertifizierungsgesellschaften.
Die Wettbewerbszentrale hat CHECK24 abgemahnt, weil das Unternehmen als Makler für Kfz-Versicherungen Fahrzeughalter das Gefühl vermittelt, in jedem Fall erfolgreich wegen des Abgasskandals klagen zu können.
LG Stuttgart (Urteil vom 12.12.2019, Az. 11 O 334/19) und OLG Stuttgart (Hinweisbeschluss vom 29.04.2020, Az. 2 U 10/20) bestätigen Auffassung der Wettbewerbszentrale.
Das Landgericht Kiel hat mit Urteil vom 28.08.2020, Az. 14 HKO 11/20, einem Autohaus bei Androhung der üblichen Ordnungsmittel (bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen am Geschäftsführer) verboten, im geschäftlichen Verkehr Kraftfahrzeuge mit den Angaben „NAVI“ und/oder „Navigationssystem“ zu bewerben
Das Landgericht Darmstadt, Az. 12 O 92/20, muss darüber entscheiden, ob es wettbewerbsrechtlich zulässig ist, dass der Fahrzeughersteller Škoda in den Betriebsanleitungen seiner Fahrzeuge nicht mehr die notwendigen Motorölspezifikationen für einen Ölwechsel oder zum (unbeschränkten) Nachfüllen von Motoröl angibt, wenn
Seit Jahren schon erhält die Wettbewerbszentrale Beschwerden, dass Motoröle für Kraftfahrzeuge – vornehmlich solche für Personenkraftwagen – mit sog. Herstellerfreigaben beworben werden, obwohl dies nicht den Tatsachen entspricht.
Das Landgericht München I hat heute verschiedene Werbeaussagen von Tesla für Fahrzeugassistenz-Funktionen wie etwa „Autopilot inklusive“, „Volles Potenzial für autonomes Fahren“ oder „Bis Ende des Jahres: … automatisches Fahren innerorts“ als irreführend verboten, (Az. 33 O 14041/19, nicht rechtskräftig).
Das Oberlandesgericht Bamberg hat mit Urteil vom 01.07.2020, Az. 3 U 54/20, einem Ingenieurbüro verboten, Gutscheine für die Einlösung bei einer Hauptuntersuchung zu bewerben
Das Landgericht München I (Az. 33 O 14041/19) teile im Verhandlungstermin die Ansicht der Wettbewerbszentrale, wonach verschiedene Werbeaussagen von Tesla für Fahrzeugassistenz-Funktionen wie etwa „Autopilot inklusive“, „Volles Potenzial für autonomes Fahren“ oder „Bis Ende des Jahres: … automatisches Fahren innerorts“ irreführend sind.
Die gegenwärtige Pandemie hat zahlreiche Branchen sehr hart getroffen. Insbesondere auch die Automobilbranche mit all ihren Playern (Hersteller, Zulieferer, Werkstätten, Händler, etc.) spürt drastische Einschnitte in ihrer geschäftlichen Tätigkeit.