Automotive

Škoda gibt im gerichtlichen Verfahren eine Unterlassungserklärung wegen fehlender Angaben zu Motorölspezifikationen in der Betriebsanleitung und wegen Verweise auf Fachbetriebe ab

Das Landgericht Darmstadt, Az. 12 O 92/20, hätte darüber entscheiden müssen, ob es wettbewerbsrechtlich zulässig ist, dass der Fahrzeughersteller Škoda in den Betriebsanleitungen seiner Fahrzeuge nicht mehr die notwendigen Motorölspezifikationen für einen Ölwechsel oder zum (unbeschränkten) Nachfüllen von Motoröl angibt, wenn

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