Bundesgerichtshof: Werbung mit Rabatt auf Selbstbeteiligung bei der Teilkaskoversicherung wettbewerbswidrig – Auffassung der Wettbewerbszentrale bestätigt
Kfz-Reparaturwerkstätten dürfen grundsätzlich nicht mit Rabatten auf den Selbstbehalt des Kunden, z. B. beim Scheibenaustausch, werben. Das hat gestern der Bundesgerichtshof entschieden (Az. I ZR 60/05) und ist damit der Auffassung der Wettbewerbszentrale gefolgt.