Zur Finanzierungswerbung bei Fahrzeugen
Mit der zum 11.06.2010 erfolgten Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG ergeben sich erhebliche Änderungen bei der Werbung für die Finanzierung von Fahrzeugen.
Die Richtlinie zielt darauf ab, die Stellung des Verbrauchers gegenüber den Kreditinstituten zu stärken und Informationen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Kreditvertrages in allen Mitgliedstaaten der EU zu standardisieren. Weiteres Ziel der Richtlinie ist es, Lockvogelangeboten mit Zinssätzen, die den meisten Verbrauchern im Ergebnis nicht zugänglich sind, entgegen zu wirken.