Regional tätiger Betrieb darf nicht den Zusatz „international“ führen
Mit Urteil vom 04.05.2010 hat das Oberlandesgericht Dresden, Az. 14 U 46/10 die Berufung eines Autoglasbetriebs gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden zurückgewiesen. Das Landgericht hatte auf Antrag der Wettbewerbszentrale dem an der polnischen Grenze ansässigen Autoglasbetrieb unter anderem untersagt, den Firmen- und Domainbestandteil „International“ zu führen.