Bundesgerichtshof: Werkstatt darf nicht ohne weiteres mit Marke eines bekannten Automobilherstellers werben
Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass der Inhaber einer Bildmarke, ein bekannter Automobilhersteller, die Verwendung dieser eingetragenen Marke durch eine unabhängige Autoreparaturwerkstatt untersagen kann (Urteil vom 14. April 2011, Az. I ZR 33/10).