Behörden überprüfen Autohäuser – Marktüberwachung Ökodesign/Energieverbrauchskennzeichnung
Die Wettbewerbszentrale hat Kenntnis davon erhalten, dass das Landesamt Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) Überprüfungen vor Ort bei Autohändlern wegen der Regelungen der Pkw-EnVKV und des EnVKG vornimmt. Konkret geht es bei der Betriebskontrolle darum, ob die Preisliste Kraftstoffe in der jeweils geltenden Fassung bei den Neufahrzeugen, die im Autohaus oder auf dem Firmengelände präsentiert werden, verwendet wird.