BGH: Dauer der Zulassung als Kriterium, ob ein Pkw „neu“ i. S. der Pkw-EnVKV ist
Kfz-Händler, die für den Kauf neuer Pkw werben, müssen in der Werbung den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen der betreffenden Fahrzeugmodelle angeben. Diese gesetzliche Informationspflicht ergibt sich aus der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-EnVKV).