VG Freiburg: Fruchtgummihersteller darf mit dem Hinweis „ohne künstliche Farbstoffe“ werben
Ein Süßwarenhersteller darf mit dem Hinweis „ohne künstliche Farbstoffe“ werben, wenn Fruchtgummi mit Pflanzen- und Fruchtextrakten gefärbt wird. So entschied das VG Freiburg nach einer Pressemitteilung des Gerichts mit Urteil v. 10.12.2019, Az. 8 K 6149/18.