Lebensmittel

OLG Hamm urteilt zu Nährwertangaben auf Müslipackungen

Im Rechtsstreit des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen einen Nahrungsmittelhersteller hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13.06.2019 (Az. 4 U 130/18, nicht rechtskräftig) über die erforderlichen Nährwertangaben auf der Vorderseite eines Knuspermüslis entschieden.

Zum Sachverhalt

Der Hersteller hatte auf der Verpackung eines Müslis unterschiedliche Angaben zum Energiewert angebracht. Auf der rechten Verpackungsseite befand sich die gesetzlich vorgeschriebene Nährwerttabelle. Diese wies einen Energiewert von 448 Kilokalorien je 100g Müsli aus.

EuGH: Geschützte Ursprungsbezeichnungen sind umfassend geschützt – zum Schutz von „Queso Manchego“

Der Gerichtshof hat mit heutigem Urteil entschieden, dass die Verwendung von Bildzeichen, die auf das geografische Gebiet anspielen, mit dem eine Ursprungsbezeichnung verbunden ist, eine Anspielung auf die geschützte Bezeichnung darstellen kann (Urteil vom 02.05.2019, Rs. C-614/17). Das Besondere in diesem Fall ist, dass die Bildzeichen von einem in dieser Gegend (Mancha) ansässigen Erzeuger verwendet werden, dessen Erzeugnisse (Käse), mit denen von dieser Ursprungsbezeichnung geschützten Erzeugnissen (Queso Manchego) ähnlich oder mit ihnen vergleichbar sind, aber nicht von der geschützten Ursprungsbezeichnung erfasst werden (Urteil vom 02.05.2019, Rs. C-614/17).

Anforderungen an Werbung mit Spitzenstellungsbehauptung – LG München I zur Werbung mit „Weltbestes Bier beim European Beer Star 2017“

Ein Unternehmen darf in der Werbung grundsätzlich herausstellen, dass seine Produkte herausragende Eigenschaften haben. Allerdings müssen solche Spitzen- bzw. Alleinstellungsbehauptungen sachlich richtig sein, da ansonsten die Gefahr besteht, dass redliche Unternehmen benachteiligt werden könnten. Ein aktuelles Beispiel aus der Fallpraxis der Wettbewerbszentrale zeigt, dass die Grenzen für eine zulässige Spitzenstellungsbehauptung eng sein können.
So verbot das Landgericht München I einer Münchener Brauerei, ihre Bierspezialität „… Urweiße“ mit der Angabe „Weltbestes Bier beim European Beer Star 2017“ zu bewerben (Urteil v. 08.03.2019, Az. 37 O 7198/18, rkr.).

Qualitätswein Franken darf auch in Rheinland-Pfalz abgefüllt werden

Nach einer Entscheidung des VG Würzburg darf eine Weinkellerei ihren in Zell an der Mosel abgefüllten Wein als Qualitätswein Franken bezeichnen (Urteil v. 04.04.2019, Az. W 3 K 18.821, nicht rechtskräftig).

Die Klägerin hatte ihren Wein zur Qualitätsweinprüfung angestellt, um diesen als Qualitätswein Franken vermarkten zu können. Die Regierung von Unterfragen lehnte diesen Antrag jedoch aus rechtlichen Gründen ab. Nach der „Produktspezifikation Franken“ müsse ein solcher Wein in Bayern oder einem an Bayern angrenzenden Bundesland abgefüllt werden.

Grundpreisangabe bei Kaffeekapseln

Der BGH hat am 28.03.2019 entschieden, dass bei Kaffeekapseln der Grundpreis des in den Kapseln enthaltenen Kaffees für jede einzelne Kapsel angegeben werden muss (Urteil v. 28.03.2019, Az. I ZR 85/18 – Kaffeekapseln).

Ein wettbewerbsschützender Verband hatte gegen einen Elektromarkt geklagt, der in einem Aufsteller Kaffeekapseln verschiedener Hersteller in Packungen zu je zehn Stück angeboten hatte.

Generalanwalt beim EuGH sieht die Angabe „Ursprung: Deutschland“ als nicht irreführend an, wenn Pilze in den Niederlanden aufgezogen und nur für die Ernte nach Deutschland verbracht werden

In seinen Schlussanträgen hat der Generalanwalt beim EuGH ausgeführt, dass das Ursprungsland von pflanzlichen Erzeugnissen das Land ihrer Ernte sei und die korrekte Angabe über das Land der Ernte nicht geeignet sei, den Durchschnittsverbraucher in die Irre zu führen (EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts v. 04.04.2019, Rs. C-686/17).

Werbung mit „Nur bei Müller Chocolat kriegst Du echte geschmolzene Schokolade“ unzulässig, wenn auch die Mitbewerber echte Schokolade benutzen

Die Wettbewerbszentrale ist erfolgreich gegen die Molkerei Alois Müller GmbH & Co. KG wegen einer unzulässigen Alleinstellungswerbung vorgegangen. In einem TV-Spot wirbt das Unternehmen mit der Auslobung:

„Nur bei Müller Chocolat kriegst du echte geschmolzene Schokolade und echte Sahne. Echter Pudding, echt lecker oder? Neu … Müller Chocolat, echt anders.“

EuGH verhandelt im Verfahren der Wettbewerbszentrale zur Ursprungskennzeichnung von Kulturchampignons – Termin zur mündlichen Verhandlung am 23.01.2019

Am 23.01.2019 findet vor dem EuGH in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren zur Frage der Ursprungskennzeichnung von Kulturchampignons die mündliche Verhandlung statt (Rs. C-686/17).

Hintergrund des Verfahrens ist die Frage, ob die Kennzeichnung einer Verpackung frischer Kulturchampignons mit der Angabe „Ursprung: Deutschland“ zulässig ist, wenn die Pilze in den Niederlanden aufgezogen und nur für die Ernte nach Deutschland verbracht werden.
In der Berufungsinstanz hatte das OLG Stuttgar

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