KG Berlin erklärt Platzierung der Vitaminangaben auf „Nimm2“-Bonbonverpackungen für unzulässig
Das KG Berlin hat entschieden, dass die Platzierung der auf den Packungen des Bonbons „Nimm 2“ aufgedruckten Vitamin- und Nährwerttabellen unzulässig ist (Beschluss v. 05.09.2019, Az. 5 U 2/19).