EuGH: Strenge Anforderungen an nationale Sonderregelungen für Ursprungsangaben
Der EuGH hat entschieden, dass strenge Anforderungen an nationale Sonderregelungen für Ursprungsangaben zu stellen sind
Der EuGH hat entschieden, dass strenge Anforderungen an nationale Sonderregelungen für Ursprungsangaben zu stellen sind
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem kürzlich erlassenen Beschluss die Nichtzulassungsbeschwerde eines Nahrungsergänzungsmittelherstellers gegen ein Urteil des OLG Hamm zurückgewiesen
Der EuGH hat entschieden, dass der Lebensmittelunternehmer die Beweislast für gesundheitsbezogene Angaben trägt, deren Zulassung beantragt, aber noch nicht geprüft wurde,
Wie beim Verkauf von pfandpflichtigen Getränken in Einweg- und Mehrwegverpackungen die (End-)Preise anzugeben sind, dazu urteilen die Instanzgerichte bislang uneinheitlich:
In einem Verfahren zwischen einer Verbraucherschutzorganisation und einem Unternehmen, das mit Tiefkühllebensmitteln handelt, hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass es den lebensmittelrechtlichen Informationspflichten nicht genügt, wenn Zutaten oder Allergene im Internet nur unverbindlich angegeben und der Verbraucher auf die Verpackung verwiesen wird
Wettbewerbsbeschwerden über Werbung mit Corona-Bezug sind derzeit an der Tagesordnung in der Tätigkeit der Wettbewerbszentrale: Seit Mitte Februar 2020 hat die Wettbewerbszentrale insgesamt 159 Anfragen und Beschwerden zu unlauterem Wettbewerb im Zusammenhang mit Corona erhalten.
Das Landgericht Koblenz hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale einem Unternehmen, das Lebensmittel aus Kokosnüssen herstellt, unter anderem die Werbung für Kokosöl mit „100 % Rohkost“ untersagt.
Am 1. April tritt die Durchführungsverordnung (EU) 2018/775 zu Art. 26 Abs. 3 LMIV in Kraft, nach der die Herkunftskennzeichnung für Primärzutaten in bestimmten Fällen verpflichtend wird.
Aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des Bundesgerichtshofs wird sich der EuGH nun mit Fragen zum „berechtigten Interesse“ aktuell oder potentiell betroffener Unternehmen beider Änderung der Spezifikation der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) „Spreewälder Gurken“ befassen müssen (Beschluss v. 19.12.2019, Az. I ZB 78/18 – Spreewälder Gurken).
Mit der Entscheidung des BGH vom heutigen Tag hat das Verfahren zur Frage der Kennzeichnung von in den Niederlanden aufgezogenen Kultur-Champignons mit „Ursprung: Deutschland“ seinen Abschluss gefunden (Az. I ZR 74/16).