LG Koblenz: Kokosmus, Kokosraspeln und Kokosmehl, die über 60°C erhitzt wurden, sind keine Rohkost
Das LG Koblenz hat einem Lebensmittelhersteller untersagt, mit den Angaben „Rohkost“, „Rohkostqualität“ und „rohköstlich“ für Kokosmus, Kokosraspeln und Kokosmehl zu werben, wenn