Europäischer Gerichtshof: Der Gerichtshof bestätigt den Umfang des Schutzes, der dem Käse „GRANA PADANO“ und dem Schinken .PROSCIUTTO DI PARMA“ durch die Gemeinschaftsregelung gewährt worden ist.
Im Interesse der Erhaltung der Qualität und des Ansehens des „Grana Padano“ und des Parmaschinkens ist es gerechtfertigt, dass das Reiben bzw. Aufschneiden und das Verpacken des Erzeugnisses im Erzeugungsgebiet zu erfolgen haben.