Bundesgerichtshof: Nicht jede gezielte Beeinflussung von Minderjährigen wettbewerbswidrig
Wie der Bundesgerichtshof am Freitag bekannt gab, hat der I. Zivilsenat eine auch an Kinder und Jugendliche gerichtete Sammelaktion für Schoko-Riegel als wettbewerbsrechtlich zulässig angesehen (Az. I ZR 160/05) und mit der Entscheidung klargestellt, dass nicht jede gezielte Beeinflussung Minderjähriger wettbewerbswidrig ist. Das beklagte Unternehmen hatte im Rahmen einer Sammelaktion Verpackungen von Schoko-Riegeln