Oberlandesgericht Düsseldorf: Salmiak-Lakritze, die nur für Erwachsene geeignet sind, dürfen auf der Verpackung nicht den Eindruck erwecken, ebenfalls für Kinder geeignet zu sein
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte am 09.06.2009 eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorfs, die es Haribo untersagt, die Salmiak-Lakritze „Dropje“ in einer Tüte zu vertreiben, die die Figur eines lachenden Jungen auf einem Kinderfahrrad und den Werbeslogan „Haribo macht Kinder froh und Erwachsene ebenso“ auf der Vorderseite abbilden, wenn