Lebensmittel

Wettbewerbszentrale stellt aktuelle Entwicklungen zum Wettbewerb im Gesundheitswesen vor:

„Der Gesundheitsmarkt ist in Bewegung – auch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht. Neue Vertriebsformen werfen neue wettbewerbsrechtliche Fragen auf.“ Dieses Fazit zog Rechtsanwältin Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale und Expertin für das Wettbewerbsrecht im Gesundheitswesen anlässlich des heutigen Pressegesprächs in Bad Homburg.

Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung für den Handel erwartet: Nationales Verbot der Gewinnspielkoppelung an den Warenabsatz auf europäischem Prüfstand

Der Bundesgerichtshof legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) die Frage der Vereinbarkeit des Koppelungsverbots mit der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (RL 2005/29/EG) vor. Das Verfahren der Wettbewerbszentrale wurde ausgesetzt. Gewinnspielwerbung ist für den Handel inzwischen zu einem fast unverzichtbaren Instrument geworden, um Kunden für das eigene Warensortiment zu interessieren.

Pressegespräch „Wettbewerb im Gesundheitswesen“ am 10. Juni 2008

Die Wettbewerbszentrale veranstaltet ihr diesjähriges Pressegespräch „Wettbewerb im Gesundheitswesen“ am Dienstag, den 10.06.2008, um 10.30 Uhr, in ihren Räumlichkeiten in Bad Homburg, Landgrafenstr. 24 B, 61348 Bad Homburg v. d. H. Rechtsanwältin Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale und Expertin für den Bereich des Gesundheitswesens, wird erläutern,

Bundesgerichtshof: Wettbewerbsrechtliche Bewertung eines Werbevergleichs muss im Gesamtzusammenhang einer Werbeaussage erfolgen

In einem vergangene Woche veröffentlichten Urteil (Az. I ZR 171/04) kommt der Bundesgerichtshof zu dem Ergebnis, dass ein Werbevergleich in einem Werbebrief an einen potentiellen Kunden nicht allein aufgrund seiner Ausdrucksform herabsetzend ist. Ob die im Werbebrief enthaltenen Aussagen eine pauschale Abwertung des Produktes eines Konkurrenten enthalten, ist nicht anhand einer isolierten Betrachtung der einzelnen Erklärungen, sondern aufgrund des Gesamtzusammenhangs der Angaben im Werbebrief zu beurteilen.

Europäischer Gerichtshof: Nur „Parmigiano Reggiano“ darf als „Parmesan“ verkauft werden – Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland abgewiesen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern mitgeteilt, dass als „Parmesan“ nur Hartkäse in Verkehr gebracht werden darf, der den Spezifikationen der geschützten Ursprungsbezeichnung „Parmigiano Reggiano“ entspricht. Nach Auffassung des Gerichts stellt der Begriff „Parmesan“ eine Anspielung auf die geschützte Ursprungsbezeichnung „Parmigiano Reggiano“ dar.

Vorschlag der EU-Kommission zur Reform der Lebensmittelkennzeichnung

Am vergangenen Mittwoch hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Neuregelung der Lebensmittelkennzeichnungspflichten angenommen. Der Verordnungsentwurf sieht eine neue Kennzeichnungspflicht für alle abgepackten Lebensmittel vor. So soll auf der Packungsvorderseite auf den Gehalt an Energie und und Kohlehydraten unter spezieller Nennung von Zucker, Salz, Fett und gesättigten Fettsäuren hingewiesen werden.

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