Lebensmittel

Sanktionen bei Verstößen gegen das Alkoholabgabeverbot an Jugendliche – Verletzung des Jugendschutzrechts ist Wettbewerbsverstoß

Wettbewerbszentrale und HDE beabsichtigen, den Jugendschutz zu stärken: Jugendschutz ist ein gesellschaftlich wichtiges Thema. Die Unternehmen im Handel haben ein ureigenes Interesse daran, dass die strikten gesetzlichen Vorgaben zum Verbot der Abgabe von alkoholischen Getränken an Kindern und Jugendliche umfassend eingehalten werden. Der Verstoß gegen das Jugendschutzrecht stellt zugleich einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) dar.

Rechtsstreit um Kaffee mit Karamellzusatz beendet – Wettbewerbszentrale setzt deutliche Kennzeichnung der Kaffeepackungen durch

Die Kaffeeprodukte „Eduscho Gala Mild & Elegant“, „Eduscho Gala Vollmundig & Edel“, „Tchibo Gran Cafe vollmundig aromatisch“ und „Tchibo Herzhaft Mild“ müssen in der Zukunft so gekennzeichnet werden, dass auf der Vorderseite sowie auf der Schmalseite der Kaffeepackungen die Angabe „Röstkaffee mit Karamell“ erscheint. Darauf haben sich die Wettbewerbszentrale und Tchibo in einem gerichtlichen Vergleich vor dem Oberlandesgericht Hamburg verständigt (Beschluss vom 31.03.2009, Az. 3 U 171/07).

Neues UWG in Kraft – Neue Regeln für Werbung und Vertrieb

Die UWG-Novelle ist am 30.12.2008 in Kraft getreten, nachdem der Bundestag Ende November in zweiter und dritter Lesung die von der Bundesregierung vorgeschlagene UWG-Novelle verabschiedet und auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 19.12.2008 dem Gesetzentwurf zugestimmt hatte. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG).

Vortrag der Wettbewerbszentrale anlässlich des Deutschen Lebensmittelrechtstags 2008

Auch in diesem Jahr wird die Wettbewerbszentrale mit einem Vortrag im Rahmen des diesjährigen Deutschen Rechtstags für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel am 28. Oktober 2008 in Frankfurt/Main vertreten sein. Rechtsanwalt Peter Solf, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, wird über „Werbung für Lebensmittel unklarer Herkunft – Recherche- und Vollstreckungsmöglichkeiten“ referieren.

Health Claims Verordnung: Bezeichnung eines Biermischgetränks mit „Energy“ wettbewerbswidrig? – Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Siegen

Darf ein Biermischgetränk mit einem Alkoholgehalt von 2,5 Volumenprozent mit „Energy“ bezeichnet werden? Diese Frage hat nun das Landgericht Siegen zu klären. Am morgigen Donnerstag findet dort der Termin zur mündlichen Verhandlung statt. Eine Brauerei hatte ein Biermischgetränk mit 2,5 Volumenprozent Alkohol mit der Bezeichnung „Energy“ beworben.

BMJ veröffentlicht Leitfaden zur Impressumspflicht – Mehr Sicherheit im Online-Handel

Das BMJ hat heute einen Leitfaden zur Impressumspflicht veröffentlicht, um zu mehr Rechtssicherheit im Internethandel beizutragen. Dieser soll Gewerbetreibenden als Orientierungshilfe bei der Gestaltung ihrer Anbieterkennzeichnung entsprechend den Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) dienen. Der Leitfaden wird ständig aktualisiert.

Bestrahlte Gewürze und Chemiecocktail im Fleisch? – Wettbewerbszentrale lässt pauschales Anprangern der Gewürz- und Fleischindustrie verbieten

Erzeugergemeinschaften können die Qualität ihrer Fleisch- und Wurstwaren bewerben, dürfen aber nicht die entsprechenden Produkte der Mitbewerber pauschal verunglimpfen. Die Wettbewerbszentrale hatte Aussagen in einer Werbebroschüre beanstandet, in der behauptet wurde, dass bei der Fleischverarbeitung und Wurstherstellung mittlerweile standardmäßig vorgefertigte Gewürzmischungen aus der Gewürzindustrie eingesetzt werden,

Bundesgerichtshof: Produkte mit L-Carnitin sind Lebensmittel – Vorschriften zur Arzneimittelwerbung für L-Carnitin-Produkte nicht anwendbar

In einem erst kürzlich veröffentlichten Urteil kommt der Bundesgerichtshof zu dem Ergebnis, dass Fertiggetränke in Flaschen, Konzentrate oder Trinkampullen, die 1000 mg L-Carnitin enthalten, keine Arzneimittel, sondern Lebensmittel sind (Urteil vom 26.06.2008, Az. I ZR 61/05).

Bundesgerichtshof: Nicht jede gezielte Beeinflussung von Minderjährigen wettbewerbswidrig

Wie der Bundesgerichtshof am Freitag bekannt gab, hat der I. Zivilsenat eine auch an Kinder und Jugendliche gerichtete Sammelaktion für Schoko-Riegel als wettbewerbsrechtlich zulässig angesehen (Az. I ZR 160/05) und mit der Entscheidung klargestellt, dass nicht jede gezielte Beeinflussung Minderjähriger wettbewerbswidrig ist. Das beklagte Unternehmen hatte im Rahmen einer Sammelaktion Verpackungen von Schoko-Riegeln

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