Bezeichnung „Eiweiß-Abendbrot – Schlank im Schlaf“ für Brot unzulässig
Ein großer hessischer Filialbäcker hat sich gegenüber der Wettbewerbszentrale verpflichtet, zukünftig Brot nicht mehr mit der Bezeichnung „Eiweiß-Abendbrot Schlank im Schlaf – entspricht dem Abnehmkonzept von Dr. P.“ anzubieten. Für das Brot hatte der Bäcker in den Filialen und im Internet außerdem mit Aussagen wie „Mit dem Eiweiß-Abendbrot haben wir mit Unterstützung von Dr. P. ein leckeres Brot entwickelt, das sich hervorragend in das „Schlank im Schlaf“-Prinzip und damit in eine gewichtsbewusste Ernährung einbinden lässt“ und