Verwendung von ernährungsphysiologischen Zutaten in Lebensmitteln nicht wettbewerbswidrig
Der Bundesgerichtshof hat mit dem jüngst veröffentlichten Urteil vom 15.07.2010, Az. I ZR 123/09, entschieden, dass das Verbot für Stoffe, die den Lebensmittel-Zusatzstoffen nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) gleichgestellt sind, europarechtswidrig ist.