Lebensmittel

Enthält Whisky Zuckerkulör, muss Hinweis darauf in Online-Produktbeschreibung erfolgen

Im November/Dezember 2010 wurde die Wettbewerbszentrale aus Kreisen der Spirituosenbranche darauf aufmerksam gemacht, dass bei den über das Internet verkauften Single Malt Whiskys, z. B. der schottischen Destillerien Glenmorangie, Talisker und Dalwhinnie, in aller Regel nicht gekennzeichnet wird, dass dem Whisky Zuckerkulör zugesetzt ist, die ihm seine goldgelbe/goldbraune Farbe verleiht.

Informationspflichten nach § 5 a Abs. 3 Nr. 2 UWG Angabe Firmierung und Anschrift in Prospektwerbung

Die Wettbewerbszentrale hat einen Prozess gegen einen Lebensmitteldiscounter vor dem Oberlandesgericht München gewonnen. Das Oberlandesgericht München hat in seinem Urteil vom 31.03.2011 – Az: 6 U 3517/10 – entschieden, dass die Berufung der Beklagten gegen ein Urteil des Landgerichtes München I vom 11.05.2010 – Az: 9 HKO 23637/09 zurückgewiesen wird.

Aussage „Röstung über offenem Feuer“ irreführend, wenn Kaffee in Trommelröster durch Gasflammen erhitzt wird

Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat durch Beschluss vom 08.04.2011, Az. 4 U 173/10 die Berufung einer Kaffeerösterei gegen das Urteil des Landgerichts Frankenthal vom 28.09.2010, Az. 1 HK O 24/10 zurückgewiesen, mit dem der Kaffeerösterei die Verwendung der Aussage „behutsame Röstung über offenem Feuer“ für die Röstung von Kaffee in einem Trommelröster untersagt worden war. Das Oberlandesgericht Zweibrücken hatte bereits mit Hinweisbeschluss vom 28.02.2011 ausgeführt, dass es beabsichtige, die Berufung durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Online-Handel mit Bio-Lebensmitteln setzt Zertifizierung durch Öko-Kontrollstelle voraus

Die Wettbewerbszentrale hat aufgrund von Beschwerden mehrere Online-Händler abgemahnt, die im Internet Bio-Lebensmittel anbieten, ohne selbst den Kontrollen einer zuständigen Öko-Kontrollstelle zu unterliegen. Eine entsprechende Zertifizierung ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Derjenige, der sich den gesetzlichen Vorgaben entzieht, verschafft sich damit einen Wettbewerbsvorteil. Die Mehrzahl der Händler wird sich aufgrund der Beanstandung zertifizieren lassen, die anderen nehmen die Bio-Produkte aus ihrem Sortiment.

„Die faire Milch“ ist irreführend

Das Landgericht Landshut hat mit Urteil vom 30.03.2011, Az. 1 HK O 1426/10 einer Milchvermarktungsgesellschaft verboten, mit der Bezeichnung „Die faire Milch“ zu werben. Daneben darf auch die Aussage „kommt ausschließlich von Höfen aus Ihrem Bundesland“ nicht weiter verwendet werden.

Auch der BGH begehrt Klärung des Begriffs der gesundheitsbezogenen Angabe bei Lebensmitteln durch den EuGH

Nach dem Bundesverwaltungsgericht (siehe News vom 28.09.2010) hat auch der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 13.01.2011, Az. I ZR 22/09 dem Europäischen Gerichtshof einen Rechtsstreit zur Klärung der Frage nach dem Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe bei Lebensmitteln vorgelegt. In dem Rechtsstreit geht es um die Bewerbung eines Kräuterlikörs mit 27 % vol. mit den Aussagen „wohltuend und bekömmlich“.

„So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ – OLG Stuttgart untersagt Werbeslogan

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einem bekannten Milchproduktehersteller verboten, weiter mit dem Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ zu werben (Urteil vom 03.02.2011, Az. 2 U 61/10). Die Wettbewerbszentrale hat die Werbeaussage „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ auf einem Früchtequark als Irreführung des Verbrauchers beanstandet, weil sie nach ihrer Auffassung wesentliche Punkte verschleiert:

Bezeichnung „Biomineralwasser“ für natürliches Mineralwasser irreführend

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat im Streit um das „Biomineralwasser“ mit Urteil vom 19.01.2011, Az. 3 O 819/10, entschieden, dass die Verwendung der Bezeichnung irreführend ist und das auf der Flasche angebrachte Bio-Siegel eine Nachahmung des amtlichen Bio-Siegels darstellt.

Die Wettbewerbszentrale hatte das Unternehmen auf Unterlassung der Verwendung des Begriffs „Biomineralwasser“ für natürliches Mineralwasser sowie eines „Bio Mineralwasser-Siegels“ in Anspruch genommen.

Geltung der neuen Aromenverordnung

Am 20. Januar 2009 ist die Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 (Aromenverordnung) in Kraft getreten, die nach Ablauf einer zweijährigen Übergangsfrist seit heute gilt.

Die Geltung der Aromenverordnung führt zu Änderungen bei der Kennzeichnung von Aromen. So wurde beispielsweise die Unterscheidung zwischen naturidentischen und künstlichen Aromastoffen aufgehoben. Es wird in Zukunft nur noch zwischen „Aromastoffen“ und „natürlichen Aromastoffen“ differenziert. Dies hat Auswirkungen

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