Auch bei Spirituosen muss ab dem 13. Dezember 2014 die Lebensmittelinfoverordnung beachtet werden.
Aus gegebenem Anlass weist die Wettbewerbszentrale darauf hin, dass die Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung – LMIV) auch für alkoholhaltige Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent ab dem 13. Dezember 2014 verbindlich gilt.