Lebensmittel

Setzt Onlinehandel mit Bio-Lebensmitteln eine Zertifizierung des Händlers voraus? – In Verfahren der Wettbewerbszentrale soll Klärung durch den BGH erfolgen

Die Wettbewerbszentrale erwartet eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zur Frage der Notwendigkeit einer Bio-Zertifizierung für Onlinehändler, die Bio-Lebensmittel zum Verkauf anbieten. Für die betreffenden Online-Händler soll durch eine höchstrichterliche Entscheidung in naher Zukunft Rechtsklarheit dahingehend eintreten, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen der Handel einer Bio-Zertifizierung durch eine Öko-Kontrollstelle bedarf.

Unternehmen bringt Frischkäse erneut als Mogelpackung auf den Markt

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 20.03.2015, Az. 4 U 196/14 entschieden, dass eine Frischkäsepackung aufgrund ihrer gesamten äußeren Gestaltung und Befüllung nach wie vor geeignet ist, einen nicht unerheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise über die in der Packung enthaltene Menge zu täuschen, da das Außenmaß der Verpackung mehr als das Doppelte des Volumens der Innenpackung beträgt.

Angabe der Ursprungskennzeichnung bei Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch ab 1. April 2015 verpflichtend

Nach Art. 9 Abs. 1 i) Lebensmittelinformationsverordnung (VO (EU) Nr. 1169/2011, abgekürzt: LMIV) zählt die Angabe des Ursprungslands oder des Herkunftsorts dann zu den verpflichtenden Informationen über Lebensmittel, wenn Art. 26 LMIV dies vorsieht. Für Fleisch vom Schwein, von Schafen und Ziegen und von Hausgeflügel ist dies in Art. 26 Abs. 2 b) LMIV i.V.m. Anhang XI vorgeschrieben.

Die Monsterbacke geht in die nächste Runde – kein Ende in Sicht!

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. Februar 2015 entschieden, dass der Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ auf einem Früchtequark nicht irreführend ist und keine nach der Health Claims Verordnung unzulässige gesundheitsbezogene Angabe darstellt. Der BGH hat die Sache an das Oberlandesgericht Stuttgart zurückverwiesen, damit das Gericht Feststellungen dazu trifft, inwieweit auf dem Produkt Hinweise nach Art. 10 Abs. 2 Health Claims Verordnung hätten gegeben werden müssen. Die Hinweise betreffen beispielsweise

Gesetzesentwurf zur Durchsetzung verbraucherschützender Vorschriften im Datenschutzrecht beschlossen – Verbandsklagerecht verankert

Wie das BMJV heute mitteilt, hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts beschlossen. Kern des Regierungsentwurfes ist das sog. Verbandsklagerecht: Nach dem vorgelegten Entwurf sollen Verbraucher- und Wirtschaftsverbände gegen bestimmte Datenschutzverletzungen durch Unternehmen im Wege der Verbandsklage vorgehen können.

Neues Mess- und Eichgesetz seit Januar 2015 in Kraft

Durch das Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens vom 25.07.2013 wurde das Eichgesetz unter dem Titel „Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen“ (Mess- und Eichgesetz – MessEG) neugefasst. Das MessEG ist bis auf ein paar Ausnahmen am 01.01.2015 in Kraft getreten.

Die Vorschriften der LMIV gelten ab heute verbindlich

Heute ist der Stichtag für die Geltung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (VO (EU) Nr. 1169/2011 Lebensmittelinformationsverordnung >>), abgekürzt: LMIV. Sie gilt nun in allen Staaten der EU verbindlich. Lediglich die verpflichtende Nährwertdeklaration hat noch eine Schonfrist bis zum 13. Dezember 2016.

LG Amberg untersagt irreführende Lockvogelwerbung von Netto

Mit Urteil vom 07.04.2014 (Az. 41 HKO 1024/13) hat das LG Amberg eine Werbeaktion der Firma Netto verboten, mit der ein Angebot beworben wurde, das im Verkaufslokal nicht vorrätig war. Der Discounter Netto hatte in einem Werbeprospekt für den Gültigkeitszeitraum 08.04.2013 – 13.04.2013 einen Kasten „Krombacher Pils oder Radler“ zum Preis von 9,99 € beworben. Der Prospekt enthielt folgenden Hinweis:

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