Unternehmen bringt Frischkäse erneut als Mogelpackung auf den Markt
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 20.03.2015, Az. 4 U 196/14 entschieden, dass eine Frischkäsepackung aufgrund ihrer gesamten äußeren Gestaltung und Befüllung nach wie vor geeignet ist, einen nicht unerheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise über die in der Packung enthaltene Menge zu täuschen, da das Außenmaß der Verpackung mehr als das Doppelte des Volumens der Innenpackung beträgt.