BGH setzt Verfahren der Wettbewerbszentrale aus – EuGH muss Frage nach der Zertifizierungspflicht von Online-Händlern mit Bio-Lebensmitteln entscheiden
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 24.03.2016 das Verfahren ausgesetzt, mit dem die Wettbewerbszentrale klären lassen will, ob der Online-Handel mit Bio-Lebensmitteln einer Zertifizierungspflicht durch die zuständigen Öko-Kontrollstellen unterliegt (BGH, Az. I ZR 243/14 – die Beschlussgründe liegen noch nicht vor). Der BGH hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: