Lebensmittel

Die Nährwertdeklaration für Lebensmittel ist ab dem 13. Dezember 2016 verpflichtend

In drei Monaten wird die Nährwertdeklaration auf der Verpackung von Lebensmitteln gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. l) der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (VO (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung) >>), abgekürzt: LMIV zur Pflicht. Zu beachten ist, dass nach Art. 14 LMIV die verpflichtenden Informationen über Lebensmittel auch im Fernabsatz anzugeben sind.

OLG Celle: Bezeichnung „Detox“ für Kräutertee stellt eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe dar

Das Oberlandesgericht Celle hat einem Teeunternehmen untersagt, einen Kräutertee mit den Zutaten Brennnessel und grüner Tee mit der Bezeichnung „Detox“ in den Verkehr zu bringen, da es sich dabei um eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der Health Claims Verordnung handelt, die so nicht zugelassen ist (OLG Celle, Urteil vom 10.03.2016, Az. 13 U 77/15 – nicht rechtskräftig).

Vorlagebeschluss des BGH zur Produktbezeichnung „Champagner Sorbet“

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem aktuell veröffentlichen Beschluss (v. 02.06.2016, Az. I ZR 268/14) mit der Frage beschäftigt, ob ein „Champagner Sorbet“, das die Zutat Champagner zu 12 % enthält, die geschützte Ursprungsbezeichnung Champagner in seiner Produktbezeichnung enthalten darf. Hierzu legt er dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vier Vorlagefragen vor.

Umweltbezogene Werbung auf Lebensmitteln – Wettbewerbszentrale lässt irreführende Werbung mit „100 % klimaneutral“ auf Tiefkühlkost untersagen

Das Landgericht Frankfurt am Main hat einem Lebensmittelunternehmen auf Antrag der Wettbewerbszentrale untersagt, für Tiefkühlkost wie Kroketten mit den Aussagen „100 % Klimaneutral“ und „der weltweit erste 100 % klimaneutrale Tiefkühl-Kartoffelspezialist. Vom Kartoffelacker bis ins Tiefkühlregal des Handels“ zu werben

„Strawberry-Colada“ ohne Erdbeere – Wettbewerbszentrale beanstandet erfolgreich Irreführung

Ein Hersteller von vorgemischten Cocktails vertrieb eine alkoholfreie „Strawberry Colada“, die auf Bauch– und Halsetikett diesen Namen trug und die eine rosa-rot-Färbung aufwies wie sie durch das Mischen von Erdbeersaft mit Kokoscreme erreicht werden kann. Auf dem Bauchetikett war das „O“ des Produktnamens durch eine grafische Erdbeere ersetzt.

Die Verkehrsbezeichnung, die lediglich auf dem Rückenetikett in zurückhaltender Aufmachung gegenüber des darüber befindlichen Produktnamens angebracht war, lautete: „Alkoholfreier Cocktail mit Erdbeer-Kokos-Geschmack“.

Verbraucherschutzministerkonferenz legt Definitionen für „vegan“ und „vegetarisch“ fest – Wettbewerbszentrale geht erfolgreich gegen nicht vegane Gummibärchen vor, die als „vegan“ beworben wurden

Die 12. Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) hat sich auf Definitionen für vegane und vegetarische Lebensmittel geeinigt. Bisher waren die Begriffe nicht eindeutig definiert, sodass Rechtsunsicherheit herrschte, wie die Begriffe zu beurteilen sind. Die Europäische Kommission hat bisher den in Art. 36 Abs. 3 b der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung, LMIV) vorgesehenen Durchführungsrechtsakt für die freiwillig bereitgestellten Informationen über Lebensmittel über die Eignung eines Lebensmittels für Vegetarier und Veganer noch nicht erlassen.

Bundesgerichtshof: Werbung mit der Angabe „Himalaya Salz“ ist irreführend, wenn das so beworbene Salz in entferntem Mittelgebirge abgebaut wurde

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 31. März 2016 (Az. I ZR 86/13) entschieden, dass ein als „Himalaya Salz“ bezeichnetes Produkt den informierten Durchschnittsverbraucher über die geografische Herkunft in die Irre führt, wenn das Salz tatsächlich nicht im Himalaya-Hochgebirgsmassiv, sondern in der Salt Range, einer Mittelgebirgskette in der pakistanischen Provinz Punjab abgebaut wird.

Bezeichnung eines in Rosenheim gebrauten Bieres als „Chiemseer“ irreführend – Auffassung der Wettbewerbszentrale vom OLG München bestätigt

Das Oberlandesgericht München hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einer Brauereigesellschaft untersagt, ein Bier unter der Bezeichnung „Chiemseer“ anzubieten, zu vertreiben oder sonst in den Verkehr zu bringen, sofern das Bier in Rosenheim gebraut wird (OLG München, Urteil vom 17.03.2016, Az. 29 U 3187/15). Die Revision wurde nicht zugelassen.

LG Trier zur Kennzeichnung veganer Lebensmittel: Bezeichnungen „Käse“ oder „Cheese“ für Produkte, die nicht aus tierischer Milch hergestellt werden, wettbewerbswidrig

Das Landgericht Trier hat mit Urteil vom 24.03.2016 einem Unternehmen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes untersagt, vegane Produkte mit den Bezeichnungen „Käse“ oder „Cheese“ zu vermarkten. Hierdurch werde gegen Europäisches Recht (EU-VO 1308/2013) verstoßen, nach der die Bezeichnung als Käse tierischen Milcherzeugnissen vorbehalten sei. Das Gericht führt aus, dass der Umstand, dass durch erläuternde Zusätze in der näheren Produktbeschreibung klargestellt werde, dass es sich gerade nicht um Produkte tierischen Ursprungs handele, die Wettbewerbswidrigkeit nicht beseitige.

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