OLG Celle: Bezeichnung „Detox“ für Kräutertee stellt eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe dar
Das Oberlandesgericht Celle hat einem Teeunternehmen untersagt, einen Kräutertee mit den Zutaten Brennnessel und grüner Tee mit der Bezeichnung „Detox“ in den Verkehr zu bringen, da es sich dabei um eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der Health Claims Verordnung handelt, die so nicht zugelassen ist (OLG Celle, Urteil vom 10.03.2016, Az. 13 U 77/15 – nicht rechtskräftig).