Die Nährwertdeklaration für Lebensmittel ist ab dem 13. Dezember 2016 verpflichtend
In drei Monaten wird die Nährwertdeklaration auf der Verpackung von Lebensmitteln gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. l) der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (VO (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung) >>), abgekürzt: LMIV zur Pflicht. Zu beachten ist, dass nach Art. 14 LMIV die verpflichtenden Informationen über Lebensmittel auch im Fernabsatz anzugeben sind.