Lebensmittel

Wettbewerbszentrale erneut erfolgreich gegen Mogelpackung: LG Bremen untersagt Frischkäse-Verpackung mit knapp 50% Luftanteil

Das Landgericht Bremen hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale mit Urteil vom 25.02.2016, Az. 9 O 408/15 – nicht rechtskräftig, einem Lebensmittelunternehmen untersagt, eine Frischkäsepackung in einer undurchsichtigen Umverpackung mit einem Gesamtinnenvolumen von 288 ml in den Verkehr zu bringen und zu bewerben, wenn der Wareninhalt lediglich 155 ml aufweist und damit ein Luftraum von 45 % besteht. Das Gericht hat die Frischkäsepackung damit als sog. „Mogelpackung“ eingestuft, da

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) verkündet – Informationspflichten für Unternehmer ab 01.02.2017 zu beachten

Im Jahr 2013 haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2013/11/EU über alternative Streitbeilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (sog. ADR-Richtlinie) erlassen. Ziel dieser Richtlinie ist es, eine einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige Möglichkeit der Beilegung inländischer und grenzüberschreitender Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern zu schaffen, die sich aus offline oder online geschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen ergeben.

Werbung für Tee mit gesundheitsbezogenen Angaben: Wettbewerbszentrale rät Teehandelsunternehmen und Anbietern von Tee zur Vorsicht

Bei der Wettbewerbszentrale gehen in letzter Zeit vermehrt Beschwerden über die Bewerbung von Tee mit gesundheitsbezogenen aber auch krankheitsbezogenen Angaben ein. Die Anbieter der Tees bewerben ihre Produkte im Internet mit zahlreichen nicht zugelassenen und wissenschaftlich nicht hinreichend gesicherten Angaben. Vor diesem Hintergrund war die Wettbewerbszentrale gezwungen, die nachfolgenden Aussagen zu beanstanden:

EuGH: Über das Verhältnis der Health-Claims-Verordnung zur Mineralwasserrichtlinie in Bezug auf den Natriumgehalt – Zur Beurteilung wann oder ob ein Mineralwasser natriumarm ist

Der EuGH hat entschieden (Urteil vom 17.12.2015, Az. C-157/14), dass bei der Beurteilung, ob ein natürliches Mineralwasser sich für eine „natriumarme Ernährung eignet“ oder „natriumarm/kochsalzarm“ ist, nicht nur der Gehalt an Natriumchlorid (Kochsalz) berücksichtigt werden darf, sondern der Gehalt von Natrium in all seinen vorhandenen chemischen Formen geringer sein muss als 20 mg/l, andernfalls sei die Angabe irreführend. Zudem darf ein natürliches Mineralwasser nicht mit „sehr natriumarm/kochsalzarm“ beworben werden.

Wettbewerbszentrale rät zur Vorsicht bei der Kennzeichnung und Bewerbung von veganen und vegetarischen Lebensmitteln – Verwendung von Begriffen wie „Käse“ oder „Milch“ sind nicht erlaubt

Die Nachfrage nach veganen und vegetarischen Lebensmitteln steigt rasant. Der Markt für derartige Produkte boomt. Rechtlich sind die Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ nicht definiert. Art. 36 Abs. 3 b) der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung, LMIV) sieht vor, dass die Kommission Durchführungsrechtsakte für die Anforderungen von freiwillig bereitgestellten Informationen über die Eignung des Lebensmittels für Vegetarier oder Veganer erlässt. Bisher ist dies nicht geschehen. Einige Lebensmittel sind mit dem „V-Label“ gekennzeichnet, das vom Vegetarierbund Deutschland e.V. vergeben wird

BGH: „Lernstark“ stellt zulässige gesundheitsbezogene Angabe dar

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10.12.2015, Az. I ZR 222/13 entschieden, dass die Bewerbung des Mehrfruchtsaftes „Rotbäckchen“ mit den Aussagen „Lernstark“ und „Mit Eisen… zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“ erlaubt ist, da es sich um zulässige gesundheitsbezogene Angaben im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Health Claims Verordnung) handelt.

Neues UWG tritt morgen in Kraft – Änderungen in Paragrafenfolge und Wortlaut einzelner Vorschriften

Das am 05.11.2015 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur zweiten Änderung des Gesetzes gegen den gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2015 Teil I Nr. 49, Seite 2158). Die neuen Regelungen treten damit morgen in Kraft.

Die Gesetzesänderung bringt eine neue Struktur des UWG mit sich, d.h. sowohl Änderungen in der Paragrafenfolge als auch Änderungen des Wortlauts einzelner Vorschriften. Eine wesentliche Änderung der materiellen Rechtslage erwartet die Wettbewerbszentrale nach einer ersten Einschätzung allerdings nicht,

OLG Koblenz: Gesundheitsbezogene Angaben für Mineralwasser müssen sich an Health Claims Verordnung messen lassen – Wettbewerbszentrale will Klärung für die Branche

Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 02.12.2015 (Az. 9 U 616/15) die Auffassung der Wettbewerbszentrale bestätigt, dass die Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für Mineralwasser den Anforderungen der Health Claims Verordnung genügen muss. Die Revision wurde nicht zugelassen. Es ist aber zu erwarten, dass das Mineralwasserunternehmen Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einlegen wird. Die Wettbewerbszentrale will mit dem Verfahren für die gesamte Mineralwasserbranche klären lassen,

BGH untersagt irreführende Produktaufmachung des Früchtetees „Felix Himbeer-Vanille-Abenteuer“ – Gesamteindruck der Etikettierung entscheidend

Mit Urteil vom gestrigen Tag hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Produktaufmachung des Früchtetees „Felix Himbeer-Vanille-Abenteuer“ als irreführend untersagt (BGH, Urteil vom 02.12.2015, Az. I ZR 45/13 – Himbeer-Vanille-Abenteuer II):

Auf der Produktverpackung des betreffenden Früchtetees waren Himbeeren und Vanilleblüten abgebildet sowie die Hinweise „nur natürliche Zutaten“ und „FRÜCHTETEE MIT NATÜRLICHEN AROMEN“, obwohl

Bundestag hat neues UWG beschlossen – Strukturelle Änderungen sollen nicht zu wesentlicher Änderung der Rechtslage führen

Der Bundestag hat am 5. November 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur zweiten Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) angenommen ( BT-Drucks. 18/4535 >>) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschuss (Drucks. 18/6571>>).
Ziel der Gesetzesänderung ist eine gesetzessystematische Klarstellung, um die Vorgaben der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (Richtlinie 2005/29/EG >>; kurz: UGP-RL), welche eine vollständige Rechtsangleichung bezweckt, auch im Wortlaut des UWG zu erreichen.

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