Lebensmittel

Vorlagebeschluss des BGH zur Produktbezeichnung „Champagner Sorbet“

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem aktuell veröffentlichen Beschluss (v. 02.06.2016, Az. I ZR 268/14) mit der Frage beschäftigt, ob ein „Champagner Sorbet“, das die Zutat Champagner zu 12 % enthält, die geschützte Ursprungsbezeichnung Champagner in seiner Produktbezeichnung enthalten darf. Hierzu legt er dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vier Vorlagefragen vor.

Umweltbezogene Werbung auf Lebensmitteln – Wettbewerbszentrale lässt irreführende Werbung mit „100 % klimaneutral“ auf Tiefkühlkost untersagen

Das Landgericht Frankfurt am Main hat einem Lebensmittelunternehmen auf Antrag der Wettbewerbszentrale untersagt, für Tiefkühlkost wie Kroketten mit den Aussagen „100 % Klimaneutral“ und „der weltweit erste 100 % klimaneutrale Tiefkühl-Kartoffelspezialist. Vom Kartoffelacker bis ins Tiefkühlregal des Handels“ zu werben

„Strawberry-Colada“ ohne Erdbeere – Wettbewerbszentrale beanstandet erfolgreich Irreführung

Ein Hersteller von vorgemischten Cocktails vertrieb eine alkoholfreie „Strawberry Colada“, die auf Bauch– und Halsetikett diesen Namen trug und die eine rosa-rot-Färbung aufwies wie sie durch das Mischen von Erdbeersaft mit Kokoscreme erreicht werden kann. Auf dem Bauchetikett war das „O“ des Produktnamens durch eine grafische Erdbeere ersetzt.

Die Verkehrsbezeichnung, die lediglich auf dem Rückenetikett in zurückhaltender Aufmachung gegenüber des darüber befindlichen Produktnamens angebracht war, lautete: „Alkoholfreier Cocktail mit Erdbeer-Kokos-Geschmack“.

Verbraucherschutzministerkonferenz legt Definitionen für „vegan“ und „vegetarisch“ fest – Wettbewerbszentrale geht erfolgreich gegen nicht vegane Gummibärchen vor, die als „vegan“ beworben wurden

Die 12. Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) hat sich auf Definitionen für vegane und vegetarische Lebensmittel geeinigt. Bisher waren die Begriffe nicht eindeutig definiert, sodass Rechtsunsicherheit herrschte, wie die Begriffe zu beurteilen sind. Die Europäische Kommission hat bisher den in Art. 36 Abs. 3 b der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung, LMIV) vorgesehenen Durchführungsrechtsakt für die freiwillig bereitgestellten Informationen über Lebensmittel über die Eignung eines Lebensmittels für Vegetarier und Veganer noch nicht erlassen.

Bundesgerichtshof: Werbung mit der Angabe „Himalaya Salz“ ist irreführend, wenn das so beworbene Salz in entferntem Mittelgebirge abgebaut wurde

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 31. März 2016 (Az. I ZR 86/13) entschieden, dass ein als „Himalaya Salz“ bezeichnetes Produkt den informierten Durchschnittsverbraucher über die geografische Herkunft in die Irre führt, wenn das Salz tatsächlich nicht im Himalaya-Hochgebirgsmassiv, sondern in der Salt Range, einer Mittelgebirgskette in der pakistanischen Provinz Punjab abgebaut wird.

Bezeichnung eines in Rosenheim gebrauten Bieres als „Chiemseer“ irreführend – Auffassung der Wettbewerbszentrale vom OLG München bestätigt

Das Oberlandesgericht München hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einer Brauereigesellschaft untersagt, ein Bier unter der Bezeichnung „Chiemseer“ anzubieten, zu vertreiben oder sonst in den Verkehr zu bringen, sofern das Bier in Rosenheim gebraut wird (OLG München, Urteil vom 17.03.2016, Az. 29 U 3187/15). Die Revision wurde nicht zugelassen.

LG Trier zur Kennzeichnung veganer Lebensmittel: Bezeichnungen „Käse“ oder „Cheese“ für Produkte, die nicht aus tierischer Milch hergestellt werden, wettbewerbswidrig

Das Landgericht Trier hat mit Urteil vom 24.03.2016 einem Unternehmen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes untersagt, vegane Produkte mit den Bezeichnungen „Käse“ oder „Cheese“ zu vermarkten. Hierdurch werde gegen Europäisches Recht (EU-VO 1308/2013) verstoßen, nach der die Bezeichnung als Käse tierischen Milcherzeugnissen vorbehalten sei. Das Gericht führt aus, dass der Umstand, dass durch erläuternde Zusätze in der näheren Produktbeschreibung klargestellt werde, dass es sich gerade nicht um Produkte tierischen Ursprungs handele, die Wettbewerbswidrigkeit nicht beseitige.

BGH setzt Verfahren der Wettbewerbszentrale aus – EuGH muss Frage nach der Zertifizierungspflicht von Online-Händlern mit Bio-Lebensmitteln entscheiden

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 24.03.2016 das Verfahren ausgesetzt, mit dem die Wettbewerbszentrale klären lassen will, ob der Online-Handel mit Bio-Lebensmitteln einer Zertifizierungspflicht durch die zuständigen Öko-Kontrollstellen unterliegt (BGH, Az. I ZR 243/14 – die Beschlussgründe liegen noch nicht vor). Der BGH hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

OLG Stuttgart zu Herkunftsangaben bei Kultur-Champignons: Trotz Irreführung über die Herkunft ist allein das Ernteland maßgeblich für die Angabe zum Ursprungsland

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale entschieden, dass Kulturchampignons auch dann nur mit der Angabe „Ursprung: Deutschland“ zu versehen sind, wenn die Champignons lediglich für die Ernte nach Deutschland gefahren werden und die Aufzucht in den Niederlanden stattgefunden hat (OLG Stuttgart, Urteil vom 10.03.2016, Az. 2 U 63/15 – nicht rechtskräftig). Für eine zusätzliche Kennzeichnung mit Hinweisen auf die Aufzucht in den Niederlanden besteht keine gesetzliche Grundlage.

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